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Die Rechtsform GmbH

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Die Rechtsform GmbH

Die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz eine GmbH. Sie ist sehr flexibel und die Gesellschafter können mit „ihrer“ GmbH Verträge schließen.

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Gründung

Die Gründung einer GmbH ist ebenfalls recht einfach. Sie erfordert einen Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt. Dieser muss notariell beurkundet werden. Allerdings ist die GmbH erst rechtswirksam gegründet, wenn nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags die Gesellschaft auch in das Handelsregister eingetragen wurde.

Im Gesellschaftsvertrag sind u.a. die Gesellschafter aufzuführen. Eine GmbH kann aber auch von einer Person gegründet werden. Ebenfalls ist die Stammeinlage schriftlich zu fixieren. Mindestens muss diese 25.000 Euro betragen. Auf diese ist die Haftung beschränkt.Die Gründung kann durch Zahlung der Stammeinlage erfolgen (Bargründung) oder durch Einlage von Werten, z.B. ein bereits bestehendes Einzelunternehmen oder Firmengrundstücke (Sachgründung).

Geschäftsführung

Jede GmbH muss zumindest einen Geschäftsführer haben. Auch der Geschäftsführer ist im Handelsregister einzutragen. Bei einer sog. Ein-Mann-GmbH sind Gesellschafter und Geschäftsführer meistens eine Person. Man spricht dann von einem Gesellschafter-Geschäftsführer.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafter müssen zusammen verschiedene Angelegenheiten regeln. Dazu gehören u.a. neben Satzungsänderungen oder Beschlüssen über das Auflösen der Gesellschaft auch die Feststellung des Jahresabschlusses und der Beschluss über die Gewinnverwendung.

Jahresabschluss

Eine GmbH als Kapitalgesellschaft ist buchführungspflichtig nach dem Handelsgesetzbuch und damit auch nach den steuerlichen Gesetzen. Sie hat eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Außerdem ist ein Anhang verpflichtend. Mittelgroße und große GmbHs müssen daneben auch noch einen Lagebericht erstellen. Die Jahresabschlüsse sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das muss spätestens zwölf Monate nach Jahresende geschehen.

Körperschaft- und Gewerbesteuer

Eine Kapitalgesellschaft muss Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15% auf das zu versteuernde Einkommen. Darauf werden noch 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben. Der Körperschaftsteuersatz ist unabhängig von der Verteilung des Gewinns an die Gesellschafter (Gewinnausschüttung). Der Gewerbesteuerhebesatz ist abhängig von der Gemeinde, in der die GmbH tätig ist.

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