Wie bereits zum Jahresanfang und auch in den vergangenen Jahren immer wiederkehrend steigt der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn nun auch ab dem 2. Halbjahr 2021 um 10 Cent an. Damit liegt er nun bei 9,60 EUR je geleisteter Arbeitsstunde.
Ab dem Kalenderjahr 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn nochmals auf 9,82 EUR und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 EUR angehoben. Daher ist es für Unternehmer wichtig, die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter dahingehend zu prüfen und falls notwendig rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen. Teilen Sie diese Anpassungen der Gehälter und Stundenlöhne bitte rechtzeitig Ihrem zuständigen Lohnsachbearbeiter für die Abrechnung des Monats Juli mit.
Bitte beachten Sie auch, dass Minijobber nun ab Juli 2021 nur noch maximal 46,87 Stunden im Monat, das heißt 10,81 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Unternehmer sollten daher auch bei Arbeitszeitverkürzungen unbedingt die Verträge anpassen und die verpflichtenden Stundennachweise für Ihre Minijobber führen.
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