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Finanzielle Unterstützung für Hochwassergeschädigte durch den Katastrophenerlass in NRW

Geschätzte Lesezeit: 3 Min.

Die katastrophalen Auswirkungen des Hochwassers sind auch eine Woche nach dem Unglück nicht zu begreifen. Trotzdem möchten wir – im Namen des gesamten steuerberaten.de-Teams – allen Betroffenen unser größtes Mitleid aussprechen. Auch wenn aktuell wichtigere Dinge im Fokus stehen, werden sich viele Menschen früher oder später mit den finanziellen Folgen der Naturkatastrophe vom 14. Juli beschäftigen müssen. Und glücklicherweise können wir dafür nicht nur unsere vollste Unterstützung versprechen, sondern durch den von der Finanzverwaltung NRW in Kraft gesetzten Katastrophenerlass auch Hoffnung auf bessere Zeiten machen.

Katastrophenerlass für Hochwassergeschädigte. Das müssen Sie beachten:

Dank des Katastrophenerlasses kann die Steuerlast für Unternehmer*innen und Privatpersonen in diesem Jahr stark vermindert werden. Viele der verabschiedeten Maßnahmen gewähren steuerliche Entlastung und das größtenteils schnell und ohne lästigen Papierkram. Unsere Mandanten unterstützen wir natürlich auch in dieser schweren Zeit sehr gerne und Beantragen sämtliche Hilfeleistungen, die ihnen zustehen.

Aktuell gehen wir nur auf die Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sobald Maßnahmen der Länder Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen bekannt sind, werden wir Sie schnellstmöglich darüber informieren.

Unterstützung für Unternehmer*innen

Mithilfe des Katastrophenerlasses und der gewährten Steuererleichterungen soll Unternehmer*innen geholfen werden, schnell wieder Liquidität zu erlangen, um den zügigen Wiederaufbau zu erleichtern. Daher wurden bis zum 31. Oktober 2021 – und für direkt betroffene Unternehmen bis zum 31. Januar 2022 – folgende Maßnahmen erlassen:

  • Stundung von Steuern
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau
    • 30 % bei Gebäuden
    • 50 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern und
    • bis zu 70.000 Euro für direkten Erhaltungsaufwand
  • Erhaltungsaufwendungen können über mehrere Jahre gestreckt werden

Des Weiteren bieten viele lokale Banken schnelle und unbürokratische Hilfe in Form von zinsfreien Sofortkrediten an, um den hohen Investitionsbedarf für neue Möbel, EDV und Co. zu decken. Namentlich zu nennen sei die Sparkasse Köln Bonn. Aufgrund unserer guten Kontakte zu zahlreichen Banken können wir Ihnen auch hier weiterhelfen und unsere Mandanten direkt unterstützen.

Das Hochwasser zerstörte neben Möbeln, EDV und Co. vielerorts auch wichtige Dokumente – wie Buchhaltungsunterlagen und zur Vorsteuer gemeldete Anschaffungsbelege –, die in überfluteten Kellern gelagert wurden. Das wäre aufgrund der Dokumentationspflicht für viele Unternehmen ein großes Problem. Diese kann durch Schreiben und Bilder der Versicherung außer Kraft gesetzt werden.

Unterstützung für Arbeitnehmer*innen und Privatpersonen

Arbeitgeber*innen können ihren Mitarbeitern zur finanziellen Unterstützung eine einmalige Zahlung – steuer- und sozialversicherungsfrei – in Höhe von 600 Euro gewähren, für die keine Nachweise notwendig sind. Bei Zahlungen über 600 Euro sind Schreiben und Bilder der Versicherung nachzuweisen (diese Nachweise sollten für den Prüfungsfall dem Lohnkonto beigefügt werden).

Des Weiteren können Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Arbeitslohnspende einen Teil ihres Gehaltes vor der Versteuerung und Verbeitragung spenden. Das gesammelte Geld kann Kolleg*innen oder offiziellen Spendenaktionen zur Verfügung gestellt werden.

Für Privatpersonen wurden zudem folgende Maßnahmen erlassen:

  • Wiederbeschaffungskosten können als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommenssteuer geltend gemacht werden
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau
  • Spenden über 300 Euro an juristische Personen können ohne Spendenbescheinigung angegeben werden (Kontoauszug reicht)

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