Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III beschlossen. Unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus" soll das Hilfsprogramm bis Ende September 2021 verlängert werden. Ziel der Überbrückungshilfe III Plus ist es, Anreize für Betriebe zu schaffen, den Betrieb zeitnah wieder aufzunehmen. Die Überbrückungshilfe III Plus ist weitestgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III. Die Neuerungen der Überbrückungshilfe III Plus werden in den kommenden Abschnitten kurz dargestellt.
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Personalkostenhilfe
Unternehmen, die Ihre Angestellten aus der Kurzarbeit holen oder neue Angestellte einstellen, sollen eine Personalkostenhilfe erhalten. Die Personalkostenhilfe kommt bei einer Erhöhung der Personalkosten zum Zuge. Verglichen werden hierbei die Personalkosten des Monats Mai 2021 mit den Personalkosten des Fördermonats Juli 2021. Die Differenz der Personalkosten wird entsprechend bezuschusst. Die Bezuschussung beträgt für den Fördermonat Juli 60 %, für den Monat August 40 % und für den Monat September 20%.
Erhöhung der Neustarthilfe
Zusätzlich hat der Bund sich auf eine Erhöhung der Neustarthilfe geeinigt. Bisher haben Soloselbstständige mit hohen Umsatzrückgängen bis zu 7.500€ vom Bund erhalten. Diese Summe soll auf 12.000€ erhöht werden. Das bedeutet, dass Soloselbstständige für den Zeitraum von Januar bis September 2021, bis zu 12.000 Euro vom Bund erhalten.
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