Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020-2024 für beratene Steuerpflichtige.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat im Zuge des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes weitreichende Fristverlängerungen für die Steuererklärungen der Jahre 2020 bis 2024 beschlossen.
Grund für die Fristverlängerung sind die Corona-Wirtschaftshilfen und die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Folgende Fristverlängerungen wurden beschlossen:
Veranlagungszeitraum | Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige |
---|---|
2020 | 31.8.2022 |
2021 | 31.8.2023 |
2022 | 31.7.2024 |
2023 | 31.5.2025 |
2024 | 30.4.2026 |
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