Die steuerliche Abschreibungstabelle
Die Abschreibungstabelle listet die AfA (Absetzung für Abnutzung) verschiedener betrieblich verwendeter Wirtschaftsgüter auf. Die derzeit gültigen AfA-Sätze weisen für jegliches Wirtschaftsgut höchst unterschiedliche Abschreibungssätze auf: so wird ein Computer in drei Jahren abgeschrieben, ein Firmen-Pkw hingegen in sechs Jahren. Es existieren auch branchenspezifische Abschreibungstabellen, die Branchentabellen.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenArt der Abschreibung
Die Wertminderung eines Anlagegutes tritt erst durch die Nutzung ein, mit dem Erwerb selbst hat der Besitzer noch keinen Vermögensnachteil erlitten. Daher ist die Anschaffung zunächst steuerneutral zu betrachten. Erst die Abnutzung durch den Gebrauch des Gutes mindert das Vermögen und wird daher steuerlich geltend gemacht. Die AfA-Tabelle gilt also als Betriebsausgabe, es wird alljährlich anteilig so viel abgeschrieben, dass das Wirtschaftsgut nach Ende der Abschreibung theoretisch nichts mehr wert ist. Hierbei wird in verschiedener Hinsicht unterschieden, zunächst nach der planmäßigen Abschreibung und der außerplanmäßigen Abschreibung für eine nicht geplante Abnutzung (AfaA), nach der steuerlichen Teilwertabschreibung und nach der Sammelabschreibung gemäß § 6 EStG, des Weiteren nach linearer und degressiver Abschreibung.
Nutzung der Abschreibungstabelle
Die Abschreibung kann je nach Anschaffungszeitpunkt linear oder degressiv vorgenommen werden. Den Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung macht der Gesetzgeber aufgrund der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern und ihrem daraus resultierenden, unterschiedlichen Wertverfall. Die Tendenz geht jedoch zur linearen Abschreibung. Hierbei wird jährlich in gleichen Beträgen vom Neuwert abgeschrieben: bei einem Computer also jedes Jahr 33,3 %. Die Nutzungsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben, wer den Computer länger nutzt, erzielt damit einen steuerlichen Vorteil. Die geometrisch-degressive Abschreibung für bestimmte (bewegliche) Wirtschaftsgüter galt bis 2007 und nochmals 2009 und 2010.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.