Arbeitszimmer und Freiberufler – aus steuerlicher Sicht
Mit dem Schlagwort „Arbeitszimmer“ ist grundsätzlich das häusliche Arbeitszimmer gemeint. Also ein Raum in der privaten Wohnung oder im privaten Einfamilienhaus, das für berufliche Zwecke genutzt wird.
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Anfrage stellenProbleme mit dem häuslichen Arbeitszimmer
Die Möglichkeit die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, wurde zunächst auf maximal 1.250 Euro im Jahr beschränkt und später dann ganz gestrichen. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer konnten dann nur noch Steuerpflichtige geltend machen, für die das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Freiberufler unterhalten häufig diese häuslichen Arbeitszimmer. In einigen Fällen ist auch sicherlich denkbar, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Z. B. bei Schriftstellern, die in diesem Arbeitszimmer ihre Bücher verfassen und Recherchen eben von dort aus im Internet betreiben. Wie sieht es aber aus, wenn die Recherchen „vor Ort“ betrieben werden. An den Schauplätzen untergegangener Völker? Geschrieben wird vielleicht auf dem Laptop in der Pension und nur hin und wieder wird das häusliche Arbeitszimmer betrieben.
Ein Problem weniger
Zumindest wurde entschieden, dass solche Steuerpflichtigen (ob nun Freiberufler, Gewerbetreibend oder auch Arbeitnehmer) ihr häusliches Arbeitszimmer bis zu dem Betrag von 1.250 Euro absetzen können, wenn ihnen für die Tätigkeiten, die sie darin erledigen kein anderer Platz zur Verfügung steht. Das könnte z. B. ein freiberuflicher Lehrer oder Dozent sein, der zwar hauptsächlich in Vorlesungssälen referiert, seine Vorbereitungen aber in eben diesem häuslichen Arbeitszimmer trifft. Um als Arbeitszimmer zu gelten, muss ein Raum klar von anderen Räumen (durch Wände) abgegrenzt sein und darf zu maximal 10% privat genutzt werden.
Außerhäusliches Arbeitszimmer
Weniger Probleme bereitet ein außerhäusliches Arbeitszimmer. Wohnt ein Rechtsanwalt z. B. in einem Zehnfamilienhaus im Dachgeschoss und hat eine abgeschlossene Einzimmerwohnung im Erdgeschoss angemietet und arbeitet dort, kann er die Kosten für dieses außerhäusliche Arbeitszimmer ohne Probleme geltend machen. Hier sind viele Konstellationen denkbar. Doch ist hier auch schon viel gestritten worden. Denn die Finanzverwaltung achtet natürlich strengstens darauf, dass das Arbeitszimmer tatsächlich außerhäuslich ist. Über die aktuellen Urteile bezüglich der Arbeitszimmer-Entscheidungen informiert steuerberaten.de regelmäßig.
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