Zum Beruf des Arztes
Ärzte beschäftigen sich vor allem mit der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen. Neben dem Hausarzt gibt es sehr viele Fachrichtungen, wie z.B. Allergologen, Augenärzte, Endokrinologen, Hautärzte, Neurologen und Psychiater. Entscheidend für die Ausübung des Berufes ist der Abschluss der Approbation. Viele Ärzte haben darüber hinaus promoviert. Jeder Arzt ist Mitglied einer Ärztekammer. Möchte er Kassenpatienten behandeln, bedarf es einer Zulassung durch die zuständige kassenärztliche Vereinigung.
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Für die steuerliche Einordnung der Einkünfte eines Arztes im Rahmen der Einkommenssteuer ist vor allem von Bedeutung, ob er als Angestellter tätig ist oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Als Angestellter kann er berufsbezogene Aufwendungen wie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sowie für häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten veranschlagen. Als Freiberufler darf er z.B. die Lohnkosten für seine Mitarbeiter und die Ausgaben für die Praxis als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Darüber hinaus muss er mit Ausnahme von allen medizinisch angezeigten Behandlungsleistungen Umsatzsteuer entrichten.
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