Unverbindlich anfragen

Betriebsvermögen bei der Einkommensteuer

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Betriebsvermögen

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen. Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Funktion und nach ihrer Art in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Wenn dieser betriebliche Zusammenhang nicht gegeben ist, werden die Wirtschaftsgüter dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zugeordnet. Die Ermittlung der Höhe des Betriebsvermögens ist für die Gewinnermittlung notwendig, da alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit den zum Betriebsvermögen zählenden Wirtschaftsgütern stehen, als Betriebsausgaben gelten. Es wird unterschieden in notwendiges Betriebsvermögen, notwendiges Privatvermögen und Sonderbetriebsvermögen.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Notwendiges Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die unmittelbar und ausschließlich für betriebliche Zwecke bestimmt sind und für diese genutzt werden, zählen zum notwendigen Betriebsvermögen. Dazu zählen insbesondere Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge etc. Sie zählen auch dann zum Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchhaltung oder der Bilanz ausgewiesen sind. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden, solange die betriebliche Nutzung mehr als 50% der gesamten Nutzung ausmacht.

Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen gibt es nur bei Personengesellschaften. Ein Wirtschaftsgut, welches einem Mitunternehmer allein gehört und welches er der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt, gehört zum Sonderbetriebsvermögen dieser Personengesellschaft. Es wird nicht dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft zugeordnet. Dieses Sonderbetriebsvermögen wird steuerlich nicht als Privatvermögen, sondern als Betriebsvermögen behandelt.

Notwendiges Privatvermögen

Zum notwendigen Privatvermögen gehören alle die Wirtschaftsgüter, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, deren betriebliche Nutzung aber 10% unterschreitet.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück
Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.