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Betriebsvermögen einer GmbH

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Betriebsvermögen einer GmbH

Unter dem Betriebsvermögen versteht man sämtliche Wirtschaftsgüter und sämtliche Verbindlichkeiten, die zum Betrieb der GmbH gehören. Während es bei einem Einzelunternehmen notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen geben kann, kann es bei einer GmbH eine solche Unterscheidung nicht geben. Entweder gehört das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder nicht.

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Unterschiedliche Arten des Betriebsvermögens

Das Betriebsvermögen kann abnutzbar oder nicht abnutzbar (Gebäude oder Grundstücke), materiell oder immateriell (Hardware oder Software), langlebig oder kurzlebig (Radlader oder Computer) sein. In der Bilanz werden die Wirtschaftsgüter dann entweder als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen ausgewiesen.

Gewinnermittlung

Da die GmbH aufgrund ihrer Rechtsform Bilanzen aufzustellen hat, ermittelt sie ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. D.h. das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, sog. Endvermögen, wird dem Betriebsvermögen am Anfang des Jahres, sog. Anfangsvermögen, gegenübergestellt. Durch die Inventur werden die Mengen und Werte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens erfasst. Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens haben Einfluss auf den Gewinn. Denn z.B. Abschreibungen für Abnutzungen (AfA) oder Erhaltungsaufwendungen aber auch Mieteinnahmen usw. verändern den Gewinn.

Wie kommt das Betriebsvermögen zur GmbH

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Natürlich kann eine GmbH ein Wirtschaftsgut einfach kaufen. Sie kann es aber auch selbst herstellen, z. B. durch den Bau einer Maschine. Oder ein Gesellschafter kann das Wirtschaftsgut einlegen, z.B. ein Grundstück gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten. Entnimmt ein Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, z.B. einen Pkw, scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus. Dabei werden die stillen Reserven aufgedeckt, d.h. das Wirtschaftsgut muss nicht mit seinem Buchwert entnommen werden, sondern mit dem Wert, für den es ein fremder Dritter erworben hätte.

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