Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger und aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte. Hier sollen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beleuchtet werden.
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Anfrage stellenWelche Einkünfte gehören dazu?
Nach wie vor wird unterschieden zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, obwohl sie sich manchmal sehr ähnlich sind. Nach dem Einkommensteuergesetz gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb die Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. Dazu kommen die Gewinnanteile aus Personengesellschaften, z.B. einer OHG oder auch einer KGaA. Bei einem Einzelhandelsgeschäft oder einem Handwerksbetrieb ist es nicht so schwierig auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu kommen, doch das auch ein Apotheker Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt ist nicht so klar. Schließlich muss der Apotheker für seine Tätigkeit ein Studium absolvieren.
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird erfasst, eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern sie nicht als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Handelsrecht
Nach dem Handelsgesetzbuch sind häufig Gewerbetreibende auch Kaufleute. Denn als Kaufmann gilt grundsätzlich jeder, der einen Gewerbebetrieb betreibt. Allerdings sind Gewerbetreibende nach dem Handelsrecht kein Kaufmann, wenn sie keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen. Ist der Gewerbetreibende nun ein Kaufmann nach dem HGB, kommen auf ihn weitere Anforderungen hinzu. Er ist dann z. B. buchführungspflichtig und muss Bilanzen aufstellen. Freiberufler sind nicht dazu verpflichtet.
Die Einkünfte bei der Gewerbesteuer
Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt ist grundsätzlich aus gewerbesteuerpflichtig. Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird als Grundlage der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Einkommensteuergesetz verwendet. Nachdem die gewerbesteuerlichen Kürzungen und Hinzurechnungen erfolgt sind, ergibt sich der Gewerbeertrag. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, woraus sich ein weiterer Vorteil ergibt. Allerdings wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (teilweise) angerechnet.
Die Einkünfte bei der Umsatzsteuer
In aller Regel ist davon auszugehen, dass ein Gewerbetreibender Umsatzsteuer auf seine Umsätze zahlen muss. Möglicherweise gibt es aber Umsatzsteuerbefreiungen, z.B. die Lieferung von Waren ins Ausland, oder der Unternehmer hat zur Kleinunternehmerschaft optiert.
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