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Einsatzwechseltätigkeit in der Steuererklärung

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Die Einsatzwechseltätigkeit

Als Arbeitnehmer sind Sie normalerweise an einer Arbeitsstelle tätig, die sich immer am gleichen Ort befindet. So etwas nennt das Finanzamt dann Arbeitsstätte. Anders ist das bei einer Einsatzwechseltätigkeit. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber an unterschiedlichen Örtlichkeiten tätig ist. Das typische Beispiel sind Monteure, die auf mehreren Baustellen eingesetzt werden. Oder Referendare, die im Rahmen ihres Ausbildung mehrere Stationen durchlaufen.

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Einsatzwechseltätigkeit und Steuern

Aufgrund der mit einer Einsatzwechseltätigkeit verbundenen Mobilität befindet sich der Arbeitnehmer in einer besonderen Situation, die sich durch höhere Aufwendungen für Fahrtkosten und Verpflegungen und Übernachtungen auszeichnet. Den erhöhten Ausgaben wird dadurch Rechnung getragen, dass diese vom Finanzamt im Veranlagungszeitraum nach den gleichen Grundsätzen als Werbungskosten berücksichtigt werden, die für Dienstreisen gelten.

Angabe in Steuererklärung

Als Arbeitnehmer tragen Sie die im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit entstandenen Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter der Rubrik „Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten“ ein. So lautet seit dem Kalenderjahr 2008 die offizielle Bezeichnung des Finanzamtes für Einsatzwechseltätigkeiten, Fahrtätigkeiten und Dienstreisen. Sollten sich noch weitere Fragen rund um die Einsatzwechseltätigkeit ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.

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