Rücklage für Ersatzbeschaffung
In den Einkommensteuerrichtlinien ist die Rücklage für Ersatzbeschaffung verankert. Es handelt sich dabei um eine Rücklage, die ein Unternehmer bilden kann, um die Aufdeckung stiller Reserven zu verhindern. Voraussetzung für die Bildung der Rücklage für Ersatzbeschaffung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Der Grund des Ausscheidens kann höhere Gewalt, ein behördlicher Eingriff oder die Vermeidung eines behördlichen Eingriffs sein. Grundsätzlich muss innerhalb eines Jahres die Reinvestition erfolgen, bei Grundstücken und Gebäuden gelten zwei Jahre und in begründeten Einzelfällen sogar länger. Die Ersatzbeschaffung muss ernstlich geplant sein. Wird der Jahresabschluss erst nach Ablauf der Reinvestitionsfrist eingereicht und erfolgte die Reinvestition bis dahin nicht, gilt die geplante Reinvestition als widerlegt.
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Der Schreinermeister Holzwurm betreibt seinen Handwerksbetrieb auf dem Grundstück seines Onkels. Er hat dort eine Werkstatt errichtet und daran einen Unterstand gebaut, in dem seine zwei Lieferwagen untergebracht sind. Die Herstellkosten des Unterstands betrugen 30.000 Euro. In den Büchern wird der Unterstand noch mit 22.000 Euro geführt. Die Lieferwagen haben ursprünglich je 25.000 Euro gekostet und haben noch einen Buchwert von 17.000 Euro. Während eines Sommergewitters schlägt der Blitz ein und der Unterstand fängt Feuer. Der Unterstand und ein Lieferwagen brennen völlig aus. Der zweite Lieferwagen stand vor dem Wohnhaus des Schreinermeisters und blieb verschont. Die Versicherung reguliert den Schaden und zahlt für den Unterstand 30.000 Euro und für den Lieferwagen, aufgrund der aktuellen Wiederbeschaffungskosten, 28.000 Euro. Zunächst einmal muss der Schreinermeister die zerstörten Wirtschaftsgüter ausbuchen, sodass sich sein Gewinn um die 22.000 Euro und die 17.000 Euro verringert. Würde der Schreinermeister nun die Rücklage für Ersatzbeschaffung nicht in Anspruch nehmen, würde durch die Versicherungsleistung ein Gewinn entstehen in Höhe von 19.000 Euro (30.000 – 22.000 und 28.000 – 17.000).
So kann er die sog. aufgedeckten stillen Reserven auf den neuen Unterstand und den neuen Lieferwagen übertragen. Dadurch wird die Bemessungsgrundlage der Abschreibung vermindert. Betragen z.B. die Herstellkosten für den neuen Unterstand tatsächlich 30.000 Euro und wird die Rücklage in Höhe von 8.000 übertragen, so beträgt das Abschreibungsvolumen 22.000 Euro.
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