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Finanzamt und die Gewerbesteuer

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Finanzamt und Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fließt den Städten, Gemeinden und Kommunen zu und wird auch von ihnen verwaltet. Die Hebesätze legen auch die Städte, Gemeinden und Kommunen fest. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein Mindesthebesatz von 200%, ansonsten hat die Finanzverwaltung nichts damit zu tun. Warum geht die Gewerbesteuererklärung dann an das Finanzamt?

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Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung muss mit den anderen Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuer- oder Umsatzsteuererklärung) beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt muss sich auch mit der Gewerbesteuererklärung beschäftigen und reicht sie nicht direkt an die Städte weiter.

Wie geht es weiter

Die Gewerbesteuer berechnet sich durch den Hebesatz, der auf den Gewerbesteuermessbetrag angewandt wird. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird durch die Finanzämter ermittelt. Wie eine Art Service wird dann der ermittelte Gewerbesteuermessbetrag an die jeweilige Stadt oder Gemeinde weiter geleitet. Für die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags ist die Grundlage der nach dem Einkommensteuer-/Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn. Dieser wird verändert durch gewerbesteuerliche Hinzurechnungen oder Kürzungen. Ggf. wird noch der Freibetrag für Einzelgewerbetreibende oder Personengesellschaften abgezogen und dann der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt.

In aller Regel schicken die Gemeinden dann den vom Finanzamt erhaltenen Gewerbesteuermessbescheid mit dem von ihnen erstelltem Gewerbesteuerbescheid an die Steuerpflichtigen, sodass diese beide Bescheide zusammen erhalten. Manchmal kommen aber doch beide Bescheide vom Finanzamt. Denn z. B. in Hamburg ist das Finanzamt nicht nur für den Gewerbesteuermessbetrag, sondern auch für die Berechnung der Gewerbesteuer und die Erteilung der Gewerbesteuerbescheide zuständig.

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