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Finanzamt und das Kleingewerbe

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Finanzamt und Kleingewerbe

Das Steuerrecht kennt verschiedene Begriffe, die häufig sogar noch abhängig von den einzelnen Steuergesetzen sind. So kennt das Einkommensteuergesetz den Gewerbebetrieb, während das Umsatzsteuergesetz vom Unternehmen spricht. Der Begriff Kleingewerbe entstammt dem Ertragsteuerrecht, also Einkommensteuer- bzw. Gewerbesteuergesetz. Dort gibt es keine Definition, doch ist bei einem Kleingewerbe ein Gewerbebetrieb in Kleinformat gemeint, z.B. ein Kiosk. Dies ist nicht zu verwechseln mit einem Kleinunternehmer, den dieser Begriff entstammt dem Umsatzsteuergesetz.

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Kleingewerbetreibende

Auch Kleingewerbetreibende haben zwangsläufig mit dem Finanzamt zu tun. Zwar werden Kleingewerbetreibende auf einige Erleichterungen zählen dürfen, doch um das Finanzamt kommen sie nicht herum. Natürlich auch nicht um die Steuern auf ihre Gewinne. Zunächst mal wird der Kleingewerbetreibende kaum in die Buchführungspflicht kommen. So reicht eine sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus, die allein bei der Erstellung Geld spart im Vergleich zur Aufstellung einer Bilanz. Da bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag für Einzelunternehmen in Höhe von 24.500 Euro abgezogen wird, sind viele Kleingewerbe auch von der Gewerbesteuer de facto befreit. Zwar sind auch Kleingewerbetreibende zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet, doch häufig wird es vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn keine Gewerbesteuererklärung abgegeben wird, sofern der Gewinn unter dem Freibetrag liegt.

Kleinunternehmer

Zwar ist der Kleinunternehmer, wie bereits anfangs erwähnt, nicht mit dem Kleingewerbetreibenden zu verwechseln, denn dieser Begriff entstammt dem Umsatzsteuerrecht. Doch besteht sicherlich für viele Kleingewerbetreibende die Möglichkeit zur Kleinunternehmerschaft zu optieren. Dabei handelt es sich um eine Befreiung von der Umsatzsteuer, wenn die Umsätze des Vorjahres nicht mehr als 17.500 Euro und die Umsätze des laufenden Jahres voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Auch hier gilt, dass der Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, darauf in der Praxis häufig verzichtet wird.

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