Der steuerliche Freibetrag
Es gibt zahlreiche Freibeträge, die Steuerpflichtige für sich gegenüber dem Finanzamt oder der Familienkasse in Anspruch nehmen können. Durch einen Freibetrag wird bewirkt, sich sich die Steuerlast des Betroffenen vermindert.
Freibeträge wurden durch den Gesetzgeber zunächst einmal deshalb eingeführt, um eine zu große Belastung des Steuerpflichtigen zu verhindern. Jeder soll nämlich nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Steuern zahlen müssen. Dies gebietet neben dem in der Verfassung niedergelegten Sozialstaatsprinzip auch der Gleichbehandlungsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes (GG). Das bekannteste Beispiel ist der Grundfreibetrag. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, braucht der betroffene Arbeitnehmer oder Selbstständige keine Einkommenssteuer an den Fiskus zu entrichten.
Ein Freibetrag zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er bei einem Überschreiten erhalten bleibt. Das bedeutet, beispielsweise auf den Grundfreibetrag bezogen, dass Einkünfte nur insoweit besteuert werden, wie sie diesen überschreiten.
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Anfrage stellenBeispiele für Freibeträge
Beispiele für Freibeträge sind – neben dem bereits erwähnten Grundfreibetrag – unter anderem der Sparer-Pauschbetrag, der Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Übungsleiterfreibetrag sowie der Behindertenfreibetrag. Darüber hinaus gibt es noch Freibeträge im Erbschaftssteuerrecht.
Unterschied zur Freigrenze
Viel ungünstiger sieht es demgegenüber bei einer Freigrenze aus. Wird diese auch nur geringfügig überschritten, fällt sie weg. Dies hat zur Folge, dass die jeweiligen Einkünfte vollständig besteuert werden. Beispiele aus der Praxis sind etwa die Freigrenze von 44 Euro für Sachbezüge pro Mitarbeiter oder von 110 Euro pro Teilnehmer an einer Betriebsveranstaltung im Kalenderjahr – die ein Arbeitgeber unbedingt beachten sollte.
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