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Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten

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Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten

Zusammenlebende Ehegatten haben gewöhnlich die Wahl: Sie können bestimmen, ob sie bei der Abgabe ihrer Steuererklärung eine getrennte oder gemeinsame Veranlagung bevorzugen. Eine gemeinsame Veranlagung ist allerdings nur möglich, wenn beide das wollen.

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Was zeichnet die gemeinsame Veranlagung aus?

Im Falle der gemeinsamen Veranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten getrennt ermittelt. Diese werden in einem zweiten Schritt zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet – wobei alle Freibeträge und Pauschalen in der Regel verdoppelt werden. Auf das nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen verbleibende, zu versteuernde Einkommen wird dann der günstigste Splitting-Tarif angewendet.

Für wen ist eine gemeinsame Veranlagung interessant?

Von der gemeinsamen Veranlagung profitieren am meisten Eheleute, bei denen nur einer durch sein Einkommen den Lebensunterhalt bestreitet; beziehungsweise große Unterschiede beim Einkommen bestehen. Denn das zu versteuernde Einkommen wird jeweils zur Hälfte auf beide Eheleute aufgeteilt und sie erhalten Fiskus einen gemeinsamen Steuerbescheid. Jeder kann auf Wunsch auch seinen eigenen Steuerbescheid vom Finanzamt beziehen.

Wie sieht es bei nicht-ehelichen Paaren aus?

Wer mit seinem Partner lediglich in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Trauschein zusammenlebt, ist von einer gemeinsamen Veranlagung – und somit vom Splitting-Verfahren – ausgeschlossen.

Warum ist das Splitting-Verfahren umstritten?

Das Splitting-Verfahren ist übrigens politisch sehr umstritten. Das liegt daran, dass dabei Ehepaare profitieren, die keine Kinder haben und die üblicherweise die gängigen Rollenklischees erfüllen. Wer hingegen viele Kinder hat – oder andere Formen des Zusammenlebens vorzieht – hat das Nachsehen. Das Gleiche gilt für Ehepaare, die beide nur ein kleines Einkommen haben.

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