Unverbindlich anfragen

Getrennte Veranlagung bei Ehepaaren

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Getrennte Veranlagung

Meist gestaltet sich die Wahl einer gemeinsamen Veranlagung nach der Splitting-Tabelle des Einkommensteuergesetzes gegenüber der getrennten Veranlagung als steuerlicher Vorteil für Ehepaare. Allerdings können Fälle auftreten, in denen die getrennte Veranlagung zu empfehlen ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der geringer verdienende Ehepartner Einkünfte bezieht, die unter den Progressionsvorbehalt fallen. Steuerfreie Leistungen wie das Arbeitslosengeld erhöhen auf diesem Weg den Steuersatz.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Aufwendungen

Wählen Ehepartner die getrennte Veranlagung, werden die Sonderausgaben beim Ehegatten angesetzt, auf dessen Namen die Rechnung ausgestellt wurde. Diese Regelung gilt als Ausnahme nicht für die Kinderbetreuungskosten nach dem § 9c des Einkommensteuergesetzes. Außergewöhnliche Belastungen werden zu Beginn der Berechnung zunächst für beide Ehegatten gemeinsam erfasst, ähnlich dem Verfahren nach der Splitting-Tabelle. Anschließend wird jeder Person jeweils eine Hälfte der Kosten zugesprochen, es sei denn, die Ehepartner haben vorab ein anderes Aufteilungsverhältnis beantragt. Dieses kann jedoch nicht auf Pauschbeträge für Hinterbliebene oder Behinderte angewandt werden, denn hier gilt grundsätzlich die hälftige Aufteilung.

Veranlagungsarten

Ehepaare besitzen vier Möglichkeiten zur Veranlagung, zwischen denen sie wählen können: die Einzelveranlagung nach dem Grundtarif, die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting, das Witwen-Splitting sowie das Sonder-Splitting im Trennungsjahr. Auf Antrag ist es für Ehepaare möglich, die Veranlagung wie ledige Steuerpflichtige zu wählen, da lediglich noch eine Unterscheidung zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung getroffen wird.

Berechnung der Veranlagung

Wählen Ehegatten die Einzelveranlagung, nach der beide Ehepartner steuerlich wie ledige Steuerpflichtige behandelt werden, werden die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und angefallene, haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls einzeln berücksichtigt. Dabei erfolgt eine Zurechnung nach der Maßgabe, auf welchen Partner die Rechnungen ausgestellt wurden, oder welcher der Eheleute die wirtschaftlichen Kosten getragen hat. Es kann jedoch ebenfalls beantragt werden, alle Kosten hälftig zu verteilen.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück
Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.