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Gewerbesteuer als Gemeindesteuer

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Informationen zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird als GewSt abgekürzt. Es handelt sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines Unternehmens oder Freiberuflers erhoben wird, sofern dieser ein Gewerbe angemeldet hat.

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Erhebung von der Gemeinde

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Damit ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und Kommunen. Als Rechtsgrundlage dienen das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie entsprechende Verordnungen zur Durchführung der Steuererhebung.

Äquivalenzprinzip

Zur Rechtfertigung der Erhebung einer Gewerbesteuer dient das sogenannte Äquivalenzprinzip. Dieses besagt, dass der Unternehmer mit dem Betrieb seines Gewerbes infrastrukturelle Vorzüge der Gemeinde in Anspruch nimmt und sich daher an der Aufrechterhaltung oder Verbesserung dieser Infrastruktur zu beteiligen hat. Darüber hinaus nimmt er Platz in Anspruch und verursacht womöglich Schäden durch Lärmverursachung, Umweltverpestung oder stake Nutzung des Straßen- und Schienensystems. Faktisch werden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von den Gemeinden allerdings nicht immer in unmittelbar mit der Unternehmung in Zusammenhang zu bringende Ausgaben investiert, sodass die Gewerbesteuer politisch umstritten ist.

In anderen Staaten unbekannt

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die in dieser Form nur in Deutschland erhoben wird und in anderen Staaten unbekannt ist. Geschichtlich geht sie auf das Jahr 1936 zurück, als das erste Gewerbesteuergesetz vom damaligen Reichstag verabschiedet wurde. Die Steuer wurde danach häufigen Änderungen unterworfen und existiert in ihrer heutigen Ausprägung seit dem Jahr 2008, als das Unternehmensteuerreformgesetz in Kraft tat. Mit einer neuen Regierung ist mit erheblichen Änderungen an der derzeitigen Regelung zu rechnen.

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