Gewerbesteuermessbetrags
Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften müssen sie zahlen: die Gewerbesteuer. Dafür wird bei Gewerbetreibenden und Personengesellschaften das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Allerdings maximal die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften erhalten diese Vergünstigung zwar nicht, dafür fällt aber die Körperschaftsteuer entsprechende niedriger aus.
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Anfrage stellenWas ist der Gewerbesteuermessbetrag?
Der Gewerbesteuermessbetrag ist ein Wert, der unter Berücksichtigung verschiedener Punkte ermittelt wird. Ausgangspunkt ist der einkommensteuerliche Gewinn. Hier werden nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes Hinzurechnungen und Kürzungen hinzugerechnet bzw. abgezogen. Eine bekannte, gewerbesteuerliche Hinzurechnung ist zum Beispiel die Position Schuldzinsen oder Leasingraten. Die Leasingraten sind allerdings nur zu 20 % hinzuzurechnen und es ist noch ein Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen. Und letzten Endes wird vom verbleibenden Betrag auch nur ein Viertel angesetzt, danach sind die Kürzungen abzuziehen. Hier sind häufig die Kürzungen für Grundstücke im Betriebsvermögen oder auch Spenden vorzunehmen.
Abgesehen von einer möglichen Verrechnung von vorgetragenen Gewerbeverlusten ergibt sich dann der sog. Gewerbeertrag. Dieser ist auf volle 100 Euro abzurunden. Für Gewerbetreibende und Personengesellschaften gibt es an dieser Stelle einen Freibetrag von 24.500 Euro, für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht. Auf den Gewerbeertrag ist die Steuermesszahl anzuwenden. Diese beträgt einheitlich 3,5 %. Damit hat man den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt.
Wie errechnet sich die Gewerbesteuer?
Wendet man auf den Gewerbesteuermessbetrag den Hebesatz der Gemeinde an, so ergibt sich die Gewerbesteuer. Die Hebesätze sind unterschiedlich, wobei man davon ausgehen kann, dass Großstädte die höchsten Hebesätze haben, z. B. Düsseldorf mit 440 %, und die kleineren Gemeinden eher günstige Hebesätze.
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