Definition Hebesatz
Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Gemeindesteuerrecht. Er wird zur Berechnung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer benötigt. Der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert um die Steuerschuld zu erhalten. Es gibt 3 unterschiedliche Hebesätze, die jede Gemeinde relativ autonom selbst festlegen kann. Zur Ermittlung der Grundsteuer unterscheidet man zwischen einem Hebesatz für die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für die meisten anderen Grundstücke (Grundsteuer B). Daneben kann die Gemeinde einen Hebesatz für die Gewerbesteuer festlegen. Auf diese Weise nimmt die Gemeinde Einfluss auf die ihr zufließenden Steuereinnahmen.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenFestlegung in der Kommune
Die Hebesätze werden immer im kommunalen Haushalt für ein Kalenderjahr festgelegt. Mit anderen Worten, eine Gemeinde kann ihre Hebesätze jedes Jahr ändern. Sie ist allerdings an bestimmte Mindestsätze gebunden. So beträgt die vom Gesetzgeber festgelegt Mindesthöhe bei der Gewerbesteuer 200%. Damit sollen Gewerbesteueroasen verhindert werden. Meist liegen die Hebesätze für die Gewerbesteuer zwischen 250% und 400%. Wählt die Gemeinde einen höheren Hebesatz, so vergrößert sie ihre Steuereinnahmen, allerdings besteht die Gefahr, dass sie als Gewerbestandort für potentielle Investoren unattraktiv wird. Hier ist also immer ein gewisses Augenmaß bei den Verantwortlichen gefragt. Der Hebesatz für die Grundsteuer bewegt sich meist zwischen 250%-350% bei der Grundsteuer A und zwischen 250%-400% bei der Grundsteuer B.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.