Erklärung der Körperschaftsteuer
Die Regelungen der Körperschaftsteuer sind in Deutschland im Körperschaftsteuergesetz (KStG) zusammengefasst. Sie zählt zu den sogenannten direkten Gemeinschaftssteuern und wird anhand des steuerpflichtigen Einkommens der jeweiligen Kapitalgesellschaft bemessen. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen werden dabei zur Bemessung herangezogen. Zudem ist die Steuer unabhängig davon zu entrichten, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Empfänger des Steueraufkommens sind die Bundesländer.
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Per Gesetzesdefinition sind die Einnahmen von inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung im Inland haben, im Sinne des unbeschränkten Körperschaftsteuergesetzes steuerpflichtig. Des Weiteren existiert eine Variante der Körperschaftsteuer, die sich auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen bezieht, die weder mit ihrer Geschäftsleitung noch mit dem Sitz in der Bundesrepublik vertreten sind. In diesem Fall greift die beschränkte Körperschaftsteuer und erfasst dabei alleinig die im Inland erwirtschafteten Einkünfte.
Körperschaftsteuer für Unternehmen
Neben den bereits angesprochenen Kapitalgesellschaften fallen auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften, Versicherungsvereine und Betriebe gewerblicher Art innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter die Körperschaftsteuer. Seit 2008 beträgt der Steuersatz, der auf Grundlage des Handelsbilanzgewinnes erhoben wird, 15%. Hinzu kommen 5% der Steuersumme, die als Solidaritätszuschlag anfällt. Effektiv bedeutet dies eine Gesamtsteuerlast von 15,825%. Neu ist, seit der durchgeführten Unternehmenssteuerreform, die Etablierung einer Zinsschranke von 30% bei einer Freigrenze von 1 Millionen Euro. Außerdem wurde das Halbeinkünfteverfahren durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Die bis dato gültigen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung entfielen.
Nähe zu Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und der Einkommensteuer
Insgesamt bestehen enge Verknüpfungen zwischen dem Körperschaftsteuergesetz, der Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und der Einkommensteuer. Daraus resultieren eine Reihe von Sondervorschriften und Anpassungen in der Gesetzgebung. Durch die Besteuerung mit der Körperschaftsteuer und der zusätzlichen Einkommensteuerpflicht bei den Anteilseignern findet im Endeffekt eine steuerliche Doppelbelastung statt, insofern der Sitz der Kapitalgesellschaft und des Anteilseigners im Inland ist. Für ausländische Kapitalgesellschaften, deren Anteilseigner im Inland wohnen beziehungsweise in der umgekehrten Konstellation, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Die Begründung dieses Sachverhaltes baut auf der Tatsache auf, dass es sich im Steuerrecht um zwei verschiedene Steuersubjekte handelt. In der Praxis existieren jedoch in solchen Fällen Mechanismen, um einer hohen beziehungsweise generellen Besteuerung zu entgehen.
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