Kündigung und die Steuern
Bei einer Kündigung handelt es sich um eine Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis einseitig von einer der beiden Parteien beendet wird. Typische Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind etwa Mietverträge, Arbeitsverträge und Darlehensverträge. Unter Umständen ist die Einhaltung einer bestimmten Form – wie etwa der Schriftform - vorgeschrieben. Schriftform bedeutet, dass die Kündigungserklärung eigenhändig unterschrieben werden muss. Dies kann sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergeben.
Eine außerordentliche Kündigung setzt das Bestehen eines wichtigen Grundes voraus, wohingegen die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung unterschiedlich sind. Das Besondere an einer außerordentlichen Kündigung ist, dass sie nicht durch eine Bestimmung im Vertrag ausgeschlossen werden darf.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenSteuerliche Folgen einer Kündigung
Eine Kündigung hat insbesondere eine Bedeutung im Bereich des Arbeitsrechtes, wenn vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wegen einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gezahlt wird. Abfindungen müssen seit dem Veranlagungszeitraum 2006 versteuert werden. Unter Umständen kommt jedoch eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Dies setzt den Eintritt eines Schadens für den Arbeitnehmer voraus. Bei dem Verlust des Arbeitsplatzes ist davon auszugehen. Als Entschädigung gilt aber zum Beispiel keine Abfindung, weil der Arbeitgeber ein arbeitsvertragliches Wohnrecht durch eine Abfindung ablöst, das Arbeitsverhältnis aber bestehen bleibt.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um die Kündigung ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.