Steuerberatungsverträge / Kündigung des Steuerberaters
Hat ein Steuerpflichtiger einen Steuerberater beauftragt, liegt hier ein Steuerberatungsvertrag zugrunde. Häufig wird dieser gar nicht schriftlich fixiert, sondern die Parteien vereinbaren mündlich was zu vereinbaren ist und das war es. Doch immer mehr Steuerberater gehen dazu über schriftliche Steuerberatungsverträge abzuschließen. Der Hintergrund ist die Klarheit über die vereinbarten Leistungen und natürlich auch über das Honorar. In unserer Schritt für Schritt Anleitung erfahren Sie, wie ein Steuerberaterwechsel konkret möglich ist.
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Anfrage stellenVertragsmöglichkeiten
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Verträge. Die eine Möglichkeit ist ein Steuerberatungsvertrag über eine bestimmte Dienstleistung, z.B. das Erstellen eines Gutachtens oder das Erstellen einer Erbschaftsteuererklärung. Hier liegt dann ein sog. Werkvertrag vor, der jederzeit gekündigt werden kann. Von beiden Seiten. Doch hier kann der Steuerberater, bei Kündigung des Mandanten, das Honorar in Rechnung stellen, selbst wenn die die Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wurde. Diese Steuerberatungsverträge sind aber eher selten anzutreffen und werden vor Gericht auch kaum anerkannt. Der übliche Steuerberatungsvertrag besteht in Form eines Dienstvertrags. Das sind Steuerberatungsverträge, mündlich oder schriftlich, in denen die allumfassende steuerliche Vertretung vereinbart wird. Diese Verträge sind auch jederzeit ohne Angaben von Gründen von beiden Seiten kündbar. Hier kann der Steuerberater nur das in Rechnung stellen, was er tatsächlich geleistet hat.
Keine Kündigungsfrist?
Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch keine Kündigungsfristen vor, doch kann dies im Steuerberatungsvertrag anders gestaltet sein. Eine Kündigungsfrist kann also vertraglich vereinbart werden. Dies muss dann aber tatsächlich Vertragsinhalt sein. Ein Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine mündliche Vereinbarung hält vor Gericht nicht stand. Meistens bestehen demnach keine konkreten Kündigungsfristen. Somit kann ein Steuerberatungsvertrag häufig ohne EInhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden.
Besonderheiten bei der Steuerberater Kündigung
Jede Partei kann ohne Vereinbarung der Kündigungsfrist jederzeit ohne Grund kündigen. Ein Steuerberater wird in erster Linie kündigen, weil der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Doch gibt es hier eine gesetzliche Einschränkung. Der Steuerberater darf nicht zu „Unzeiten“ kündigen. Ist er also beispielsweise in den letzten Zügen der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für einen Mandanten und die Abgabefristen beim Finanzamt laufen in Kürze ab, ist die Kündigung schwer zu vertreten.
Kündigung durch den Mandanten
Mandanten haben sicherlich verschiedene Gründe, weshalb sie eine Kündigung aussprechen. Sicherlich werden sie es sich aber trotz allem gründlich überlegen, da ein Steuerberater mit vertraulichen Daten arbeitet. Sicherlich ist es sinnvoll sich vor der Kündigung des alten Steuerberaters um einen neuen zu bemühen. Dieser ist zu finden durch Empfehlungen von Bekannten, im Internet oder über www.steuerberaten.de.
Der neue Steuerberater kann auch Hilfe leisten die Kündigung des alten Steuerberaters über die Bühne zu bekommen. Abgesehen von den möglicherweise vereinbarten Kündigungsfristen kann er behilflich sein Daten zu transferieren. Hat der Mandant z.B. eine laufende Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung besteht die Möglichkeit die Daten vom alten Steuerberater auf den neuen Steuerberater zu übertragen. Damit muss der neue Steuerberater nicht bei Stunde „0“ anfangen und Mandant und Steuerberater sparen Zeit und Geld.
Wie funktioniert der Wechsel konkret?
Hier erfahren Sie konkret, wie ein Steuerberaterwechsel von statten geht.
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