Sollversteuerung und der Unterschied zur Istversteuerung
Die Sollversteuerung bezieht sich auf den Zeitpunkt, wann die Umsatzsteuer gemeldet werden muss. Denn Unternehmer müssen die Umsatzsteuer normalerweise beim Finanzamt anmelden und abführen. Dabei muss die Abrechnung im Rahmen der sogenannten Sollversteuerung vorgenommen werden. Maßgeblich ist hierbei das vereinbarte Zeitpunkt und nicht – wie bei der Istversteuerung – das vereinnahmte Entgelt. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zur Istversteuerung interessiert sich das Finanzamt bei der Durchführung der Besteuerung im Rahmen der Sollversteuerung erst einmal nicht dafür, ob die Rechnung überhaupt vom Kunden beglichen wurde. Der Unternehmer muss also zunächst einmal bei seiner Voranmeldung gegenüber dem Fiskus in Vorleistung treten.
Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie zur Istversteuerung berechtigt sind. Das gilt gerade dann, wenn Ihre Kunden über eine schlechte Zahlungsmoral verfügen.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenBeantragung der Istversteuerung beim Finanzamt
Um die Istversteuerung vornehmen zu können, muss diese beim Finanzamt beantragt werden. Hierfür ist nicht zwingend der Status als Freiberufler erforderlich. Auch als Gewerbetreibender dürfen Sie die Istversteuerung nach Antragstellung durchführen, wenn entweder Ihr erzielter Gesamtumsatz des Vorjahres höchstens 500.000 € betragen hat oder Sie nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind.

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.