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Bedeutung der Splittingtabelle

Alle Steuerpflichtigen in Deutschland müssen ihr Einkommen versteuern. Dies wird grundsätzlich nach zwei im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegten Verfahren durchgeführt, die als Grund- und Splittingtabelle bezeichnet werden. Für Eheleute besteht dabei ein Wahlrecht zwischen einer getrennten Veranlagung nach der Grundtabelle und einer gemeinsamen Veranlagung auf Basis der Splittingtabelle, während für alleinstehende Steuerzahler lediglich eine Veranlagung nach der Grundtabelle möglich ist. Alle in der Splittingtabelle gelisteten Steuersätze und -beträge beziehen sich auf das gemeinsame Einkommen beider Ehegatten. Hierbei trägt jeder Ehepartner den Einkommensteuersatz, der auf das halbierte Gesamteinkommen angewandt und abschließend addiert wird, um die abzuführende Einkommensteuer für das Ehepaar zu ermitteln.

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Gemeinsame Veranlagung sehr vorteilhaft

Die Wahl der gemeinsamen Veranlagung nach der Splittingtabelle erweist sich in der Regel als sehr vorteilhaft und kann Ehepaaren einen deutlichen Steuervorteil im Gegensatz zur getrennten Veranlagung verschaffen. Das Prinzip einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, wie es in Deutschland generell festgelegt ist, wird durch dieses Verfahren entschärft, denn: Selbst wenn lediglich einer der beiden Ehegatten einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, wird das so erwirtschaftete Einkommen auf beide Ehepartner verteilt. Dieser Vorgang geht mit der Tatsache einher, dass in Familien mit Kindern sowohl für das Einkommen als auch für die Betreuung gesorgt werden muss und somit häufig nicht beide Partner gleichzeitig berufstätig sein können. Hier wird hier dem Artikel 6 des Grundgesetzes entsprochen, nach welchem einem Ehepaar kein wirtschaftlicher Nachteil gegenüber einem unverheirateten Steuerpflichtigen entstehen darf.

Keine Benachteiligung

Außerdem verhindert das Anwenden der Splittingtabelle die Benachteiligung von nichtselbständig tätigen Ehepaaren gegenüber solchen, die beispielsweise Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses und zusätzlich aus selbständiger Arbeit beziehen. Letztere könnten durch ein Verschieben ihrer gemeinsamen Einkünfte einen gewissen Steuervorteil erwirtschaften, was angestellten Ehepaaren nicht möglich ist.

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