Die nachfolgenden 10 größten Fehler bei der Steuererklärung stammen von einem erfahrenen, ehemaligen Finanzbeamten. Wir haben ihn gebeten, die häufigsten Fehler der Steuerpflichtigen beim Erstellen der Steuererklärung zu schildern und sich daraus ergebende Anregungen stichwortartig zusammen zu stellen.
1. Fehler: Steuererklärung einreichen
Wer keine Steuererklärung abgibt, bekommt auch nichts zurück! Einer der größten Fehler ist es, eine Steuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich erst gar nicht abzugeben, denn erfahrungsgemäß können sich Arbeitnehmer oft auf eine Erstattung freuen. Glücklicherweise können Sie sich neuerdings für die Abgabe der Steuererklärung sogar mehr Zeit lassen. Das können bis zu 7 Jahre auf einmal werden! Also frisch ans Werk; da kann schon was zusammen kommen.
2. Fehler: Unterhalt absetzen
Ihr(e) Ex kostet Sie viel Geld? Setzen Sie den teuren Unterhalt für den / die Ex Ehemann / Ehefrau von der Steuer ab. Und die schon erwachsenen Kinder gehen nicht arbeiten und fristen ihr Dasein auf Kosten der Eltern? Setzen Sie als Eltern Ihre Aufwendungen für die Kinder u.a. für Kost und Logis ebenfalls als außergewöhnliche Belastung ab.
3. Fehler: Entfernungskilometer und Anzahl Arbeitstage
Tragen Sie die Entfernungskilometer bei der Entfernungspauschale richtig ein. Der Finanzbeamte schaut ohnehin in einen Routenplaner und der ist ziemlich genau. Also Abweichungen (z.B. Umwegfahrten) kurz begründen. Das gilt auch für die Anzahl der Arbeitstage
4. Fehler: Arbeitszimmer absetzen
Setzen Sie Ihr Arbeitszimmer wieder von der Steuer ab! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Und dann sind die Kosten ebenfalls voll absetzbar.
5. Fehler: Doppelte Haushaltsführung
Der Arbeitsmarkt verlangt zunehmend Mobilität von den Arbeitnehmern. Der Staat beteiligt sich dann aber an den Kosten für die so genannte doppelte Haushaltsführung. Dazu zählen z.B. die Miete für die Zweitwohnung, die Familienheimfahrten und Kosten für Einrichtungsgegenstände.
6. Fehler: Beruflich genutzter Computer
Wenn Ihnen der Arbeitgeber eine betriebliche Nutzung bescheinigt, kann zumindest ein Teil der Kosten abgezogen werden. Oft werden 50% anerkannt. Vergessen Sie auch nicht die Kosten für die Zinsen aus einer Finanzierung und ggf. die Internetkosten!
7. Fehler: Arbeitnehmersparzulage
Sie zahlen keine Steuern? Dann gibt es auch keine Steuererstattung zurück. Aber vergessen Sie nicht, die Anlage VL für die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt einzureichen. Hier gibt es zumindest ein paar Euro für vergleichsweise wenig Aufwand.
8. Fehler: Übertragungsprotokoll verwahren
Prüfen Sie, ob Sie die vollelektronische Erklärung ( Elster ) auch wirklich übermittelt haben. Ansonsten flattert unverhofft ein Schätzungsbescheid mit einer bösen Nachzahlung ins Haus! Das kann sehr wehtun, wenn der Schätzungsbescheid bestandskräftig wird. Den Ärger, das Nachweisproblem, die Kosten und die Arbeit haben Sie!
9. Fehler: Unterschrift nicht vergessen
Unterschreiben Sie die Steuererklärung! Nette Beamte schicken Sie ihnen zurück, böse laden Sie zu sich ins Amt ein. Sparen Sie sich diese Zeit.
10. Fehler: Lohnsteuerermäßigungsantrag einreichen
Wieso bekommen Sie das Geld erst nach einem Jahr vom Finanzamt zurück? Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag haben Sie sofort monatlich mehr Netto in der Tasche. Unternehmer sollten ggf. auch Ihre Vorauszahlungen anpassen. Der Staat zahlt ohnehin erst nach dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres Zinsen!
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