Wir haben einen ehemaligen Finanzbeamten gebeten, die größten Fehler bei der Steuererklärung zusammenzustellen. Hieraus ist eine Liste aus 19 Punkten entstanden. Die Top 10 haben wir separat aufgelistet, klicken Sie hier.
Die restlichen 9 Fehler finden Sie in der nachfogenden Liste:
11. Fehler: Krankheitskosten absetzen
Die neue Brille oder die neuen Zähne waren teuer und leider zahlt die Krankenkasse auch nicht mehr viel? Der Fiskus zeigt sich hier großzügig und gibt häufig etwas dazu. Setzen Sie also ( nicht erstattete ) Krankheitskosten von Ihrer Steuer ab.
12. Fehler: An Zinsen und Strafen denken
Geben Sie nicht nur Ihre Rente besser an. Denn wenn das Finanzamt ihnen auf die Schliche kommt und die letzten 10 Jahre nachveranlagt, wird es wegen der Zinsen / Strafe schnell doppelt und dreifach teuer. Auch bei nicht erklärten Auslandseinkünften wird das Risiko stetig höher. Denken Sie also auch an Bank - CD`s, Kontrollmitteilungen etc., etc.
13. Fehler: Reinigungskosten
Das betrifft die so genannte typische Arbeitskleidung. Tragen Sie also eine Uniform, eine Berufstracht oder einen Blaumann, werden die Reinigungskosten für diese Kleidung anerkannt. Bei der Benutzung einer privaten Waschmaschine können die Kosten anhand von Richtwerten geschätzt werden.
14. Fehler: Rechtschutz bei der Arbeit
Manchmal muss man vor dem Arbeitsgericht klagen, um Recht zu bekommen. Die Kosten für Anwalt und Gericht können dann abgesetzt werden - auch wenn Sie verlieren. Das gilt auch für eine Rechtschutzversicherung hinsichtlich des Anteils, der auf den Arbeitsrechtschutz entfällt.
15. Fehler: Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit
Unfall auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte? Die Ihnen entstehenden, unfallbedingten Kosten sind beruflich veranlasst. Die Kosten, die Ihnen nicht von der Versicherung erstattet werden, können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
16. Fehler: Bewirtungskosten
Laden Sie doch als Vorgesetzter Ihre Mitarbeiter mal wieder zum Essen ein. Das fördert das Betriebsklima und Sie können den beruflichen Anteil in Höhe von 70% der Aufwendungen bei Ihren Werbungskosten angeben. Auch kleine Geschenke bis 35 € sind möglich. Natürlich muss die berufliche Veranlassung in beiden Fällen glaubhaft dargelegt werden.
17. Fehler: Der Ausflug zur Computermesse nach Las Vegas
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können Sie auch gemischt veranlasste Kosten wie bspw. Reisekosten absetzen. Voraussetzung ist ein plausibler und nachvollziehbarer Aufteilungsschlüssel. Wenn Sie 6 Tage verreisen, davon 3 Tage auf der Messe und 3 im Casino verbringen, wären bspw. 50% abziehbare Kosten denkbar.
18. Fehler: Berufskrankheit
Als Werbungskosten anerkannt sind die Aufwendungen infolge typischer Berufskrankheiten. Das können bspw. Folgekosten aus einem Arbeitsunfall sein.
19. Fehler: Vorweggenommene Werbungskosten / Verlustvortrag
Sie sollten im Übrigen erst recht dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie nur berufliche oder betriebliche Verluste machen. Diese Verluste werden durch das Finanzamt festgestellt und in den Folgejahren mit den dann wieder hoffentlich üppig sprudelnden Gewinnen steuermindernd verrechnet. Ein Rücktrag von Verlusten in das Vorjahr ist übrigens ebenfalls möglich. Denkbar wären bspw. umfangreiche Bewerbung- oder Fortbildungskosten (auch u. U. für Ausbildung, Studium).
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