Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-ID, wird in der Europäischen Union eingesetzt. Sie dient der Identifizierung der Unternehmer in den EU-Ländern. Um im EU-Bereich als Unternehmer Lieferungen und Leistungen (s.a. innergemeinschaftliche Lieferung) auszuführen und zu empfangen wird die USt-ID benötigt. Für die Lieferung von Waren von einem Mitgliedstaat in den anderen müssen sich die Unternehmer die USt-ID gegenseitig mitteilen.
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Anfrage stellenHintergrund der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Findet eine o.g. innergemeinschaftliche Lieferung statt, wird diese vom Lieferer umsatzsteuerfrei abgerechnet. Dies kann er nur, wenn er die USt-ID des Abnehmers erhält. Diese USt-ID ist das Indiz dafür, dass der Abnehmer im anderen Mitgliedstaat ein Unternehmer ist und die Lieferung (beim Abnehmer den innergemeinschaftlichen Erwerb) in seinem Land umsatzversteuert. Beide USt-ID-Nummern müssen in der Rechnung auftauchen. Beide Unternehmer sollten zumindest bei den ersten geschäftlichen Beziehungen zum jeweils anderen die USt-ID überprüfen lassen. Dies funktioniert in Deutschland über die Internetseite des Zentralamts für Steuern.
Beantragung der USt-ID
Die Beantragung einer USt-ID ist in Deutschland formlos. Meistens wird sie über das Finanzamt abgewickelt, das den Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleitet. Beginnt ein Unternehmer mit seiner unternehmerischen Tätigkeit, kann er bereits im Fragebogen zur Aufnahme seiner Tätigkeit vom Finanzamt diesem mitteilen, dass er eine USt-ID benötigt. Ansonsten ist auch die spätere Beantragung jederzeit möglich. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in Deutschland ansässig ist und eine (unternehmerische) Steuernummer hat. Aufbau der USt-ID Jedes EU-Land hat eigene USt-ID-Nummern. Sie beginnen stets mit zwei Buchstaben, die für das Land stehen. In Deutschland ist das DE. Danach folgen bis zu zwölf alphanumerische Zeichen. In Deutschland sind das neun Ziffern nach dem DE.
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