Werbungskosten bei der Einkommensteuer
Werbungskosten sind bei der jährlichen Einkommensteuererklärung den jeweiligen Einnahmen zuzuordnen. Die Werbungskosten mindern die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart und somit auch die anfallenden Steuern. Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Einkunftsarten können nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Erwerb von sonstigen Einkünften sein.
Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 920 €.
Für sonstige Einnahmen steht ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.
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