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Gewinnausschüttungen an Gesellschafter im Ausland

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Wenn eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) den Sitz in Deutschland hat und einen Geschäftsführer, der ebenfalls in Deutschland wohnhaft ist, handelt es sich bei Gewinnausschüttungen der GmbH um inländische Kapitalerträge. Für diese Kapitalerträge muss die GmbH die deutsche Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% einbehalten.

Dies gilt auch dann, wenn die Anteilseigner, die die Ausschüttung erhalten, im Ausland ansässig sind. Auch in diesem Fall muss die GmbH zunächst die deutsche Kapitalertragsteuer in voller Höhe von 25% einbehalten.

Dies erfolgt durch die Abgabe einer Kapitalertragsteueranmeldung durch die GmbH.

Doppelbesteuerungsabkommen

Wenn mit dem Staat in dem der Anteilseigner wohnt, beziehungsweise seinen Sitz hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde, kann die Kapitalertragsteuer gegebenenfalls reduziert werden.

Beispiel: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern, wird die Quellensteuerberechtigung von Deutschland nach Art. 10 Abs. 2 Bs. a) DBA auf 15% begrenzt. Wenn ein Gesellschafter zu mehr als 10% an der GmbH beteiligt ist, wird die Quellensteuerberechtigung nach Art. 10 Abs. 2 Bs. n) DBA sogar auf lediglich 5% der Gewinnausschüttung beschränkt.

Dennoch muss die GmbH gem. § 50c Abs. 1 EStG zunächst die vollen 25% Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen.

Unternehmen können in einem zweiten Schritt die Reduktion der Kapitalertragsteuer auf 5% (im Falle des genannten Beispiels) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (sog. Kapitalertragsteuererstattung nach § 50c Abs. 3 EStG). Hierdurch wird die deutsche Steuer von 25% auf die im DBA vorgesehene Steuerbelastung von 5% reduziert.

Unserer Erfahrung nach nimmt die Bearbeitung solcher Anträge aber eine lange Zeit in Anspruch. Für die Bearbeitung solcher Anträge, muss im Regelfall mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Der Erstattungsbetrag wird von der deutschen Finanzverwaltung nicht verzinst.

Deutschland hat aktuell mit über 90 Staaten ein DBA geschlossen. Es ist daher wichtig zu prüfen, ob ein DBA vorliegt und wie dieses ausgestaltet ist.

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