Ab dem 1. Mai 2023 wird das neue Deutschlandticket für öffentliche Verkehrsmittel in Deutschland eingeführt. Das Ticket kostet 49 Euro und gilt deutschlandweit für alle öffentlichen Personennahverkehrsmittel (außer ICE) und ist personengebunden. In diesem Artikel erfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie sie mit dem 49 Euro Ticket Steuern sparen können und welche Vorteile das Ticket bietet.
Was ist das 49 Euro Ticket?
Das Deutschlandticket ist ein monatliches Abo und kein Einzelticket. Es verlängert sich automatisch und ist nicht übertragbar. Der Preis von 49 Euro ist ein Einführungspreis, der ab 2024 durch eine Dynamisierung in Form eines automatischen Inflationsausgleichs angepasst werden soll.
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Anfrage stellenWie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das 49 Euro Ticket steuerbegünstigt gewähren?
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, das Deutschlandticket Ihren Arbeitnehmern als Jobticket bereitzustellen. Dabei können die Arbeitgeber einen Rabatt von 5% auf den Kaufpreis von 49 Euro erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets gewähren.
Das bedeutet, dass das Ticket für Arbeitnehmer, die es als Jobticket nutzen, nur 34,30 Euro kostet.
Wie können Arbeitgeber das 49 Euro Ticket vollständig steuerfrei an Mitarbeiter gewähren?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das 49 Euro Ticket steuerfrei als Jobticket zur Verfügung stellen, auch wenn das Ticket überwiegend privat genutzt wird. Die steuerfreie Erstattung ist nach § 3 Nr. 15 EStG möglich.
Da das Deutschlandticket um 5% günstiger ist, wenn der Arbeitgeber mindestens 25% der Kosten übernimmt liegt die Belastung für den Arbeitgeber hier bei 46,55 Euro.
Die Gewährung des 49 Euro Tickets muss dann aber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Das heißt in dieser Variante muss der Arbeitgeber das 49 Euro Ticket als „Gehaltserhöhung“ an die Mitarbeiter gewähren.
Welche Vorteile bietet das 49 Euro Ticket für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer können mit dem 49 Euro Ticket Steuern sparen, wenn sie es als Jobticket vom Arbeitgeber nutzen und die Kosten durch eine Entgeltumwandlung direkt von ihrem Bruttogehalt vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen.
Dafür muss der Arbeitgeber das Ticket als Gehaltsumwandlung anbieten und eine pauschale Versteuerung zu Gunsten der Mitarbeiter vornehmen. In diesem Fall führt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer von 25% ab. Stattdessen spart der Arbeitgeber aber rund 21% Sozialversicherungsbeiträge, die er ansonsten hätte zahlen müssen. Für den Arbeitgeber ergibt sich deshalb nur eine geringe Mehrbelastung.
Für den Mitarbeiter ergibt sich dabei auch ein erheblicher Vorteil. Der Mitarbeiter erhält das 49 Euro Deutschlandticket im Wert von 49 Euro. Dafür verzichtet der Mitarbeiter auf 49 Euro Bruttogehalt. Von diesem Bruttogehalt hätten noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden müssen, so dass nur rund 30 Euro Nettogehalt bei dem Mitarbeiter angekommen wären.
Da der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung von 25% für den Mitarbeiter vornimmt fallen auf das 49 Euro Ticket gerade keine Abgaben an.
Steuervorteile auch ohne 49 Euro Ticket durch eine Kostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine steuerbegünstigte Kostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzubieten. Diese Option besteht unabhängig vom Deutschlandticket und bietet eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Für die Berechnung der Kostenerstattung dürfen je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 30 Cent erstattet werden. Ab dem 21. Kilometer können sogar 38 Cent je Kilometer erstattet werden. Dabei kommt es auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten an. Bei Vollzeitmitarbeitern darf aber pauschal auf 15 Tage je Monat abgestellt werden.
Beispiel:
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 30 Kilometer.
Es können deshalb steuerbegünstigt erstattet werden:
20 Kilometer x 30 Cent = 6 Euro je Tag
10 Kilometer x 38 Cent = 3,80 Euro je Tag
Insgesamt 9,80 Euro je Tag
Bei 15 Tagen je Monat können somit 147 Euro monatlich steuerbegünstigt an den Arbeitnehmer erstattet werden.
Bei dem Arbeitnehmer kommen die 147 Euro ohne steuerliche Abzüge, also in voller Höhe von 147 Euro auf dem Konto an.
Der Arbeitgeber führt für die Kostenerstattung gemäß § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG eine Pauschale Steuer ab. Diese Pauschalsteuer beträgt 15 Prozent. Im Gegenzug müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, was für den Arbeitgeber eine günstige Option darstellt. Denn die Sozialversicherungsbeträge hätten sonst rund 21% betragen.
Es ist zu beachten, dass die steuerbegünstigte Kostenerstattung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen muss. Es darf also keine Gehaltsumwandung erfolgen. Es ist aber möglich beispielsweise bei neuen Mitarbeitern die die Kostenerstattung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen und zusätzlich zu einem (geringeren) Festgehalt zu gewählten.
Eine pauschalisierte Kostenerstattung kann eine gute Möglichkeit sein, um Steuern zu sparen. Allerdings sollten Arbeitnehmer beachten, dass sie die pauschalisierten Beträge nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend machen können. Allerdings müssen Arbeitnehmer sowieso erst den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten, bevor sich ein Werbungskostenabzug lohnt. In vielen Fällen entsteht den Arbeitnehmern deshalb kein Nachteil.
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