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Steuerliche Absetzbarkeit von Berufskleidung in Deutschland

Geschätzte Lesezeit: 8 Min.

In vielen Berufen ist sie notwendig und erfüllt bestimmte Funktionen, wie zum Beispiel Schutz, Erkennbarkeit oder Repräsentation. Aber kann man die Kosten für Berufskleidung von der Steuer absetzen?

Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Facetten dieses Themas und liefert detaillierte Antworten auf diese Frage.

Wann ist Berufskleidung steuerlich abzugsfähig?

Einfach ausgedrückt: Nicht alle Kleidungsstücke, die Sie für Ihre Arbeit benötigen, können von der Steuer abgesetzt werden.

Selbst wenn Sie einzelne Kleidungsstücke ausschließlich am Arbeitsplatz tragen, rechtfertigt das allein noch nicht die steuerliche Abzugsfähigkeit. Es hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Art der Kleidung und wo Sie sie gekauft haben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Entscheidung des Bundesfinanzhofs BFH vom 16. März 2022 (Az.: VIII R 33/18, BStBl. II 2022, 614), die die steuerliche Berücksichtigung von Berufskleidung stark eingeschränkt hat.

Bis zu dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof in früheren Urteilen den Abzug von Aufwendungen auch für bürgerliche Kleidung wie z.B. den schwarzen Anzug eines Leichenbestatters, den schwarzen Anzug eines Oberkellners, den schwarzen Anzug eines katholischen Geistlichen oder die schwarze Kleidung eines Trauerredners zugelassen.

Mit der Entscheidung aus dem Jahr 2022 hat sich dies jedoch geändert. Die steuerliche Berücksichtigung von Berufskleidung ist nun deutlich eingeschränkter möglich. Es wurde klar festgelegt, dass auch bei einer stark berufsbezogenen Nutzung, Kosten für Kleidung, die auch im privaten Kontext getragen werden kann, nicht mehr abzugsfähig sind. Dies gilt selbst, wenn die Kleidung aufgrund beruflicher Anforderungen oder Risiken deutlich schneller verschleißt.

Dieses Urteil hat somit die Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Berufskleidung neu gezogen und das gängige Verständnis davon, was als Berufskleidung gilt, grundlegend verändert.

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Unterscheidung zwischen typischer Berufskleidung und bürgerlicher Kleidung

Nur wenn sog. typische Berufskleidung vorliegt ist ein steuerlicher Abzug möglich.

Die Kategorisierung eines Kleidungsstücks als "typische Berufskleidung" ist oft umstritten, da das Gesetz keine genaue Definition liefert.

Ein entscheidendes Merkmal ist jedoch, dass sie sich deutlich von der sogenannten "bürgerlichen Kleidung" abgrenzt.

Ein Tipp zur Unterscheidung

Wenn die Kleidung aus einem Geschäft für Berufsbedarf und nicht aus einem allgemeinen Bekleidungsgeschäft stammt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie als typische Berufskleidung anerkannt wird.

Bürgerliche Kleidung und ihre steuerlichen Grenzen

Im Gegensatz zur typischen Berufskleidung ist bürgerliche Kleidung die Art von Kleidung, die Sie in normalen Bekleidungsgeschäften erwerben können. Diese Aufwendungen können normalerweise nicht steuerlich geltend gemacht werden, da sie zu den unverzichtbaren Aufwendungen der Lebensführung gehören.

Eine Aufteilung der Kosten für bürgerliche Kleidung in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Anteil ist nicht vorgesehen. Daher handelt es sich bei der Geltendmachung dieser Kosten in der Steuererklärung um eine Alles-oder-Nichts-Entscheidung.

Was zählt nun also zur abzugsfähigen Berufskleidung?

Typische Berufskleidung, die von der Steuer abgesetzt werden kann, erfüllt normalerweise folgende Kriterien:

  • Sie ist nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet.
  • Sie ist aufgrund der Art des Berufs notwendig.
  • Ihre berufliche Verwendung ergibt sich entweder aus ihrer Unterscheidungsfunktion oder ihrer Schutzfunktion.

Absetzbarkeit Berufskleidung

Typische Berufskleidung

Typische Berufskleidung umfasst beispielsweise spezielle Schutzkleidung wie Helme, Arbeitshandschuhe, Monteur-Overall, Malerhose, Schweißschutzkleidung, Feuerschutz- oder Schnittschutzkleidung, Arztkittel und OP-Hose eines Arztes, Kochschürze, Kochjacke, Kochmütze, Sicherheitsschuhe, Amtstrachten wie Roben für Gerichtssitzungen, Uniformen bzw. uniformähnliche Dienstkleidung der Mitarbeiter einer Luftverkehrsgesellschaft oder die Uniform eines Kapitäns oder Schiffsoffiziers.

Kann man einen schwarzen Anzug von der Steuer absetzen, wenn man ihn privat gar nicht trägt?

Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit der Absetzbarkeit von Berufskleidung ist, ob ein schwarzer Anzug, der nur beruflich getragen wird, von der Steuer abgesetzt werden kann. Das ist leider nicht der Fall. Aus dem Kauf eines schwarzen Anzugs für den Beruf lassen sich keine Steuervorteile ziehen. Dabei ist es unerheblich, dass es möglicherweise Steuerpflichtige gibt, die (einmal abgesehen von Hochzeiten und Beerdigungen) gar keine Anzüge mehr privat tragen, sondern diese mit guten Argumenten als Berufskleidung bezeichnen können.

Beispiel:

Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Fall eines Croupiers in einem Casino. Aufwendungen eines Croupiers für einen schwarzen Anzug, den er laut Arbeitgeber als "Dienstkleidung" tragen muss, sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn der Anzug ausschließlich während der Arbeitszeit getragen und sonst im Spind im Casino aufbewahrt wird. Dies liegt daran, dass der Anzug grundsätzlich auch in der Freizeit getragen werden könnte und somit nicht ausschließlich der beruflichen Tätigkeit dient.

Steuervorteil bei typischer Berufskleidung berechnen

Wenn typische Berufskleidung vorliegt und damit ein steuerlicher Abzug möglich ist, können natürlich die Kosten für die Anschaffung der Kleidung steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einem Bruttolaufpreis von 952 Euro können die Kaufpreise in voller Höhe in einem Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei höheren Kosten ist eine Abschreibung über mehrere Jahre vorzunehmen, so dass sich der Steuervorteil erst über mehrere Jahre auswirkt.

Zusätzlich können folgende Kosten angesetzt werden:

Reinigung der Arbeitskleidung

Neben den Kosten für die Anschaffung der typischen Berufskleidung können auch die Reinigungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Reinigung zu Hause in der privaten Waschmaschine erfolgt. Zu den abzugsfähigen Reinigungskosten gehören der Wasser- und Stromverbrauch, der Kauf von Waschmittel und eventuell anfallende Kosten für Wartung und Reparatur der Waschmaschine.

Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung während einer beruflichen Tätigkeit

Während einer Geschäfts- oder Dienstreise kann es vorkommen, dass einem Steuerpflichtigen das für die Durchführung der Reise notwendige persönliche Gepäck samt privater Kleidung gestohlen wird. Wenn der Steuerpflichtige alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Gepäcks getroffen hat, kann er den Verlust als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen.

Dies basiert auf dem Grundsatz, dass Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen, steuerlich abzugsfähig sind. In diesem Fall wäre der Verlust der Kleidung eine unvermeidliche Konsequenz der beruflichen Reise und somit direkt mit dieser verbunden.

Es ist jedoch wichtig, dass der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Sicherung seines Eigentums ergriffen hat und der Diebstahl trotzdem stattgefunden hat. Darüber hinaus muss er den Wert der gestohlenen Gegenstände glaubhaft nachweisen können.

Der Diebstahl von Kleidung im privaten Umfeld oder ohne direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ist hingegen in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig.

Beschädigung privater Kleidung auf einer Dienstreise

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen private Kleidung durch berufsbedingte Risiken beschädigt oder zerstört wird. In diesen Fällen kann der Zeitwert der Kleidung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zum Beispiel wurde dies für einen Berufskraftfahrer entschieden, dessen Lederjacke am Garagentor hängen geblieben und eingerissen war.

Sonderfall: Kleidung mit Firmenlogo

Die Grenze zwischen "bürgerlicher" Kleidung und Berufskleidung kann in manchen Fällen unklar sein, insbesondere wenn es um Kleidung mit Firmenlogos geht. Obwohl auch "bürgerliche" Kleidung, die ein Firmenlogo trägt, in bestimmten Fällen als Berufskleidung betrachtet werden kann, muss das Logo auffällig und gut sichtbar sein. Es reicht nicht aus, wenn das Firmenlogo klein und unauffällig ist.

Wenn ein Kleidungsstück ein auffälliges und gut sichtbares Firmenlogo oder andere kennzeichnende Merkmale aufweist, die es für die Nutzung außerhalb des Berufs unpassend machen, kann dieses Kleidungsstück als Berufskleidung gewertet werden. Dies kann insbesondere bei Polo-Shirts, Jacken oder ähnlicher Kleidung der Fall sein, die mit einem großen und auffälligen Logo des Arbeitgebers bedruckt sind.

In diesem Fall kann die Berufskleidung auch steuerfrei vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter überlassen werden.

Fazit

In Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Berufskleidung gibt es klare Grenzen und Kriterien, die erfüllt sein müssen. Nicht alle Kleidungsstücke, die für die Arbeit benötigt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Typische Berufskleidung, die sich deutlich von bürgerlicher Kleidung abgrenzt und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können auch Reinigungskosten und Kosten für den Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung während beruflicher Tätigkeiten abgesetzt werden.

Es ist ratsam, bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Berufskleidung einen Steuerberater zu konsultieren.

Unsere Steuerberatungskanzlei steht Ihnen bei Fragen und bei der Umsetzung Ihres Vorhabens gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie auch gerne im Einzelfall.

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