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Steuerliche Optimierung von Social-Media-Accounts und Persönlichkeitsrechten: Ein innovativer Ansatz

Geschätzte Lesezeit: 7 Min.

Der Wert von Image und Persönlichkeitsrechten

In der Welt von Influencern, Sportlern und öffentlichen Persönlichkeiten sind das eigene Image oder die Marke ein zentrales Element des Erfolgs. Jahrelange Arbeit fließt in den Aufbau einer einzigartigen Präsenz, oft lange bevor man selbstständig wird. Diese Investitionen in das persönliche Image finden rechtlich ihren Ausdruck im Persönlichkeitsrecht.

Stellen Sie sich vor, Sie könnten dieses mühevoll aufgebaute Persönlichkeitsrecht steuerlich abschreiben. Viele Steuerexperten würden zunächst denken, dass dies unmöglich sei, da selbst erstellte Werte gemäß § 5 Abs. 2 EStG nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Doch die Rechtsprechung hat hier eine Tür geöffnet.

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Der Durchbruch in der Steuerrechtsprechung

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 12.6.2019 – X R 20/17 klargestellt, dass Nutzungsrechte wie das Namensrecht durch eine Einlage von der Steuer abgesetzt werden können.

Die Möglichkeit, aufgebaute Werte wie das Persönlichkeitsrecht steuerlich zu nutzen, stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Es eröffnet sich eine attraktive steuerliche Gestaltungsoption:

Das in Jahren privat aufgebaute Image eines Influencers, Sportlers oder Künstlers kann zum Zeitpunkt der Erzielung der ersten gewerblichen Einnahmen als wertvolles Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen eingelegt werden und dann abgeschrieben werden, so dass sich hohe Steuern sparen lassen.

Die Einlage zum Teilwert

Diese Einlage erfolgt zum sogenannten Teilwert, der oft einen hohen Wert repräsentiert, da der Aufbau des Images über viele Jahre erfolgte und Grundlage für den zukünftigen Erfolg ist.

Somit kann ein zuvor privat entwickeltes Persönlichkeitsrecht als wertvolles Betriebsvermögen eingelegt und steuerlich abgeschrieben werden, was zu erheblichen Steuervorteilen führen kann.

Steuerliche Optimierung Social-Media Accounts

Praktische Umsetzung: Bewertung des Persönlichkeitsrechts

Die Bewertung des Persönlichkeitsrechts zum Teilwert ist ein Schlüsselelement dieser steuerlichen Strategie.

Der Teilwert, definiert als der Betrag, den ein Käufer des gesamten Unternehmens für dieses spezielle Wirtschaftsgut zahlen würde, bildet die Grundlage für die Bewertung.

Für Influencer bedeutet dies, dass Faktoren wie Follower, Klicks und Likes, ins Verhältnis zu den erzielten und potenziellen Gewinnen gesetzt, eine zentrale Rolle spielen.

Durch die Kapitalisierung des zu diesem Zeitpunkt erwarteten Gewinns, oft basierend auf dem vereinfachten Ertragswertverfahren, wird ein realistischer Wert ermittelt.

Der Zeitpunkt, zu dem eine Person offiziell als Gewerbetreibende aktiv wird, ist entscheidend (sog. Betriebseröffnung).

Es kann sinnvoll sein, die Betriebseröffnung hinauszuzögern, um das Persönlichkeitsrecht im Privatbereich weiter aufzubauen und so einen höheren Wert zu erzielen.

Abschreibung: Der Weg zu signifikanten Steuervorteilen

Sobald das Persönlichkeitsrecht als Betriebsvermögen eingelegt ist, wird es zu einem mächtigen Werkzeug in der Steueroptimierung. Die Abschreibung dieses Rechts über seine Nutzungsdauer reduziert den steuerpflichtigen Gewinn erheblich und führt so zu signifikanten Steuervorteilen.

Dieser Schritt transformiert die jahrelange Arbeit und den Aufbau der Marke in greifbare steuerliche Einsparungen.

Beispiel: Steuerliche Optimierung für einen Social Media Influencer

Ausgangssituation eines Influencers

Ein Influencer, aktiv auf Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram, hat am 01.01.2023 offiziell seine gewerbliche Tätigkeit angemeldet. Er begann seine Online-Aktivitäten als Teil eines Studienprojekts im August 2019 und hat über die Jahre eine beachtliche Anhängerschaft aufgebaut. Zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung hatte er bereits 200.000 Abonnenten und generierte 50 Millionen Klicks. Im Laufe des Jahres 2023 stieg seine Followerzahl auf 500.000, mit monatlichen Klickzahlen von 250 Millionen.

Bis zur Gewerbeanmeldung waren die Einkünfte des Influencers, etwa 3.000 Euro, eher gering und wurden als Hobbyaktivitäten eingestuft. Im ersten Jahr seiner gewerblichen Tätigkeit jedoch erzielte er einen Umsatz von rund 100.000 Euro bei minimalen Kosten, so dass auch der Gewinn rund 100.000 Euro betrug.

Diese beachtliche Gewinnsumme wurde mit einer durchschnittlichen Followerzahl von 300.000 Personen erzielt (100.000 zu Beginn und 500.000 am Jahresende).

Mögliche konkrete Bewertung des Persönlichkeitsrechts des Influencers

Berechnung der Gewinnerwartung: Ausgehend von der Followerzahl zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung (100.000 Abonnenten) und dem Gesamtgewinn des Jahres (100.000 Euro), lässt sich ableiten, dass der Influencer mit der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Followerschaft einen Gewinn von etwa 30.000 Euro erwirtschaften konnte.

Kapitalisierung des Gewinns:

Unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 203 BewG wird der erwartete Gewinn mit dem Faktor 10 kapitalisiert. Dies führt zu einer Bewertung des Persönlichkeitsrechts von etwa 300.000 Euro.

Steuerlicher Vorteil durch Abschreibung:

Durch die Einlage des Persönlichkeitsrechts in das Betriebsvermögen zum bewerteten Wert von 300.000 Euro und dessen anschließende Abschreibung kann der Influencer einen erheblichen Steuervorteil realisieren. Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 45% ergibt sich durch die Abschreibung des Persönlichkeitsrechts ein potenzieller Steuervorteil von 135.000 Euro.

Steuerliche Optimierung Social-Media Accounts

Nutzungsdauer entscheidet über die Verteilung und Höhe der Abschreibung

Die Festlegung der Nutzungsdauer für das Persönlichkeitsrechts ist ein entscheidender Faktor bei der steuerlichen Optimierung.

Die Abschreibung des Persönlichkeitsrechts über die festgelegte Nutzungsdauer führt zu einer gleichmäßigen Verteilung des abzuschreibenden Betrages über die Jahre. Dies hat direkte Auswirkungen auf den jährlichen Steuervorteil:

Bei einer längeren Nutzungsdauer wird der jährliche Abschreibungsbetrag geringer, was zu kleineren, aber über einen längeren Zeitraum verteilten Steuervorteilen führt.

Eine kürzere Nutzungsdauer führt zu höheren jährlichen Abschreibungen und damit zu einem größeren sofortigen Steuervorteil.

Hier sind einige Überlegungen zur Bestimmung der Nutzungsdauer:

Anpassung an die individuelle Karrierelänge: Bei Influencern oder anderen Personen des öffentlichen Lebens könnte eine Abschreibung bis zum erwarteten Ende ihrer aktiven Karriere sinnvoll sein. Für junge Influencer kann dies jedoch einen sehr langen Zeitraum bedeuten, wodurch sich der Steuervorteil über viele Jahre verteilen würde.

Berücksichtigung des Karriereendes bei Sportlern: Bei Sportlern ist es oft realistischer, die Nutzungsdauer des Persönlichkeitsrechts bis zum erwarteten Karriereende anzusetzen. Dies könnte beispielsweise das Alter von 35 Jahren sein, was eine kürzere Abschreibungsperiode im Vergleich zu Influencern darstellt.

Pauschale Festlegung der Nutzungsdauer: Eine andere Möglichkeit ist die pauschale Festlegung der Nutzungsdauer auf 15 Jahre. Dies orientiert sich an der gesetzlichen Regelung für den Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG. Diese Methode bietet eine praktikable Lösung, insbesondere wenn eine genauere Schätzung der Nutzungsdauer schwierig ist.

Kein ungerechtfertigter Steuervorteil

Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Finanzgericht, hat klar festgestellt, dass die Einlage des persönlichen Namensrechtes eine zulässige Steuergestaltung darstellt und keinen unfairen Steuervorteil begründet. Der BFH unterstreicht, dass das Nutzungsrecht auch im Wert steigen kann, was in einigen Fällen zu einer höheren Steuerbelastung führen könnte, zum Beispiel beim Verkauf des Unternehmens oder einem Wegzug ins Ausland. Diese möglichen Szenarien einer erhöhten Steuerlast sollten ebenfalls im Auge behalten werden.

Mehr zu dem Thema findest Du in der Podcast-Folge "#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab" vom "Sei doch nicht besteuert"-Podcast mit Christian Gebert und Steuerfabi.

Zusammenfassung

Die steuerliche Behandlung von Persönlichkeitsrechten bietet eine innovative Möglichkeit zur Optimierung der Steuerlast, insbesondere für Berufsgruppen wie Influencer, Sportler, Künstler und andere öffentliche Persönlichkeiten. Diese Gruppen, die oft lange im Privatbereich an ihrem Image und Markenwert arbeiten, bevor sie gewerblich tätig werden, können erheblich von der Einlage und Abschreibung ihres Persönlichkeitsrechts profitieren.

Es ist entscheidend, im Jahr der Unternehmensgründung das im Privatbereich aufgebaute Persönlichkeitsrecht zu bewerten und in das Betriebsvermögen einzulegen. Dieser Schritt ermöglicht es, die jahrelange Arbeit und den Aufbau einer öffentlichen Präsenz in einen messbaren steuerlichen Vorteil umzuwandeln. Wir empfehlen daher, dieses Thema mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, steht unsere Kanzlei steuerberaten.de gerne zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess zu begleiten und zu beraten.

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