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Verein für Unternehmer: Haftung, Gründung und steuerliche Vorteile

Geschätzte Lesezeit: 8 Min.

Ein Verein für Unternehmer kann eine attraktive Alternative zur GmbH oder anderen Rechtsformen sein, um gemeinsame Interessen zu fördern und gleichzeitig bestimmte Haftungsrisiken zu minimieren. In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Aspekte der Gründung eines Vereins für Unternehmer, mögliche Satzungszwecke, sowie steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Verein für Unternehmer

Haftungsrisiken und GmbH als Lösung

Unternehmer stehen oft vor dem Problem der persönlichen Haftung. Das bedeutet, dass private Vermögenswerte in Anspruch genommen werden können, wenn das Unternehmen Schulden hat oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist. Um dieses Risiko zu begrenzen, gründen viele Unternehmer eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Grundsätzlich haftet bei der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen, während das Privatvermögen der Gesellschafter unangetastet bleibt. Allerdings gibt es Situationen, in denen der Geschäftsführer trotz der Haftungsbegrenzung der GmbH persönlich haftbar gemacht werden kann.

Eine solche persönliche Haftung kann insbesondere dann entstehen, wenn der Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Ein klassisches Beispiel ist die Insolvenzantragspflicht: Wenn der Geschäftsführer es versäumt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig Insolvenz beim Amtsgericht anzumelden, kann dies zu einer persönlichen Haftung führen. Dies wird als Insolvenzverschleppung geahndet und kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für den Geschäftsführer nach sich ziehen. Oftmals entstehen solche Haftungsfälle, weil der Geschäftsführer nicht rechtzeitig guten rechtlichen oder steuerlichen Rat einholt.

Darüber hinaus kann eine persönliche Haftung des Geschäftsführers entstehen, wenn es um Steuerschulden der GmbH geht. Gemäß § 69 AO (Abgabenordnung) kann der Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden haftbar gemacht werden, wenn er seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, z. B. wenn er keine ausreichenden Rücklagen für die Umsatzsteuer oder Lohnsteuer bildet. Auch bei Schulden gegenüber der Sozialversicherung oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen kann der Geschäftsführer in Haftung genommen werden, falls er seine Pflichten verletzt. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Geschäftsführer von GmbHs bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten persönlich vom Finanzamt, von Sozialversicherungsträgern oder vom Insolvenzverwalter in Haftung genommen werden. Diese Risiken zeigen, dass die GmbH zwar eine gute Möglichkeit zur Haftungsbegrenzung bietet, jedoch keinen absoluten Schutz vor persönlicher Haftung gewährt. Es kann daher sinnvoller sein, eine Rechtsform zu wählen, bei der das unternehmerische Vermögen klar vom privaten Vermögen des Unternehmers getrennt ist, um umfassenden Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken zu gewährleisten.

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Welche Vorteile bietet ein Verein für Unternehmer?

Ein Verein für Unternehmer bietet eine Reihe von Vorteilen, die für bestimmte Unternehmer sinnvoll sein können:

Gemeinsame Interessenvertretung: Unternehmer können in einem Verein ihre Interessen bündeln, zum Beispiel durch gemeinsame Veranstaltungen oder Netzwerkevents.

Vermögenstrennung und Haftungsschutz: Ein wesentlicher Vorteil eines Vereins für Unternehmer besteht darin, dass der Verein so strukturiert werden kann, dass er ausschließlich im Interesse einer bestimmten Familie oder eines bestimmten Unternehmers agiert. Dies kann durch entsprechende Regelungen in der Satzung sichergestellt werden. So lässt sich das Vermögen des Unternehmers effektiv von dessen privatem Vermögen abtrennen, indem es in den Verein eingebracht wird. Diese Vermögenstrennung kann zu einem zusätzlichen Haftungsschutz führen. Sollte der Unternehmer selbst in finanzielle Schieflage geraten, bleibt das Vereinsvermögen unberührt, da es nicht Teil des unternehmerischen Vermögens ist. Der Verein gerät somit nicht automatisch in die Krise, wenn der Unternehmer insolvent wird, was eine klare Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen ermöglicht.

Langfristige Sicherung von Vermögenswerten: Durch die gezielte Gestaltung der Satzung kann sichergestellt werden, dass das Vermögen innerhalb des Vereins bleibt und nur für festgelegte Zwecke genutzt wird. Dies kann besonders für Familienunternehmen interessant sein, die langfristig Vermögenswerte schützen und die Haftung begrenzen möchten.

Flexible Struktur: Die Gründung eines Vereins erfordert weniger formale Schritte als die Gründung einer GmbH oder Genossenschaft. Zudem ist der Verwaltungsaufwand meist geringer.

Satzungszwecke bei einem Verein für Unternehmer

Die Satzung eines Vereins ist das zentrale Regelwerk, in dem die Ziele und Zwecke des Vereins festgelegt werden. Bei einem Verein für Unternehmer können die Satzungszwecke vielfältig sein, müssen jedoch klar definiert sein. Mögliche Zwecke könnten sein:

  • Förderung des Unternehmertums (z. B. durch Weiterbildung oder Beratung von Start-ups)
  • Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch
  • Organisation von Veranstaltungen oder Messen

Steuerliche Vorteile eines Vereins für Unternehmer

Ein Verein für Unternehmer bietet steuerliche Vorteile, auch wenn er nicht gemeinnützigen, sondern wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, wie etwa dem Halten von Beteiligungen oder Immobilien. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Vorteile eines Vereins im Detail:

Holding-Struktur und Beteiligungen: Ein Verein kann als Holding fungieren und Beteiligungen an anderen Unternehmen halten. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen sind nach § 8b KStG nahezu vollständig steuerfrei. Ebenso sind Dividendenausschüttungen von Unternehmen, an denen der Verein mindestens 15 % beteiligt ist, nahezu steuerfrei. Die einzige steuerliche Belastung in solchen Fällen beträgt lediglich 1,5 %. Dies macht den Verein zu einer äußerst attraktiven Struktur für die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, da kaum steuerliche Belastungen anfallen.

Vermietung von Immobilien: Der Verein kann auch Immobilien erwerben und vermieten. Die Einkünfte aus der Vermietung unterliegen nicht der Gewerbesteuer, sondern lediglich der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %. Diese geringere Steuerlast im Vergleich zu gewerblichen Immobilienunternehmen bietet einen erheblichen Vorteil für Unternehmer, die Immobilien als Kapitalanlage halten und steuerlich optimiert verwalten möchten.

Privatvermögenssphäre und flexible Nutzung von Vermögenswerten: Ein Verein für Unternehmer kann Vermögen in der Privatvermögenssphäre halten, das nicht als Betriebsvermögen behandelt wird. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte wie Immobilien oder auch andere Wirtschaftsgüter, die der Verein besitzt, steuerlich wie Privatvermögen behandelt werden. Veräußerungen von Vermögenswerten – etwa Immobilien – sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei.

Praktisches Beispiel: Ein Unternehmer könnte über den Verein beispielsweise ein Firmenfahrzeug anschaffen. Dieses Fahrzeug könnte dann von dem Verein an eine Gesellschaft des Unternehmers vermietet werden. Die Mieteinnahmen aus der Vermietung unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 %, wohingegen die GmbH die Mietaufwendungen als Betriebsausgaben abziehen kann und damit rund 30% Steuern spart. Sollte das Fahrzeug später verkauft werden, kann der Verein es zudem steuerfrei verkaufen, auch wenn ein Gewinn erzielt wird. Dies wäre in einer GmbH so nicht möglich, da der Verkauf eines Firmenfahrzeugs dort als Betriebsvermögen besteuert würde.

Steuerliche Nachteile eines Vereins für Unternehmer

Ein spezieller Typ von Verein ist der Familienverein, der im Wesentlichen im Interesse einer Familie gegründet wird. Diese Vereine werden steuerlich ähnlich wie Familienstiftungen behandelt und unterliegen einer sogenannten Erbersatzsteuer alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

Die Gründung eines solchen Vereins kann zudem erhebliche steuerliche Belastungen mit sich bringen, da der Übergang von Vermögen auf den Verein als Schenkung besteuert wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, SchenkStG). Anders als bei Familienstiftungen können bei der Errichtung von Familienvereinen aber keine Freibeträge genutzt werden. Somit wären auch schon geringe Vermögensübertragungen auf den Familienverein schenkungsteuerpflichtig. Bei Familienstiftungen können immerhin 400.000 Euro ohne Schenkungsteuer übertragen werden. Das ist bei Familienvereinen nicht möglich.

Das Finanzamt geht von einem Familienverein aus, wenn die Mitgliedschaft unvererblich ist (§ 38 BGB) und der Verein im Wesentlichen der Vermögensbindung im Familieninteresse dient.

Wie gründet man einen Verein für Unternehmer?

Die Gründung eines Vereins für Unternehmer erfolgt gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Hier sind die wichtigsten Schritte:

  • Mindestens sieben Personen sind erforderlich, um einen Verein zu gründen (§ 56 BGB).
  • Die Satzung muss schriftlich festgelegt werden und mindestens den Vereinsnamen, den Sitz, den Zweck sowie die Mitgliedschaftsregeln enthalten (§ 57 BGB).
  • Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, wodurch der Verein den Status eines eingetragenen Vereins (e. V.) erhält und damit rechtsfähig wird (§ 21 BGB).

Wie kann man den Einfluss im Verein sichern und ungewollte Mitglieder ausschließen?

Ein häufiges Anliegen bei der Gründung eines Vereins für Unternehmer ist es, die Kontrolle über den Verein zu behalten und ungewollte Mitglieder fernzuhalten. Hierzu gibt es verschiedene rechtliche und organisatorische Möglichkeiten:

  • Mitgliedschaftsbeschränkungen in der Satzung: Die Satzung kann klare Regeln enthalten, wer Mitglied werden darf.
  • Stimmrechte und Vetorechte: Die Gründungsmitglieder können besondere Stimmrechte oder Vetorechte in der Satzung festlegen, um sicherzustellen, dass sie die wesentlichen Entscheidungen im Verein beeinflussen können.

Podcast-Folge:

Hören Sie sich auch die Folge aus dem Podcast "Sei doch nicht besteuert" mit Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und mir an. Zu Gast war Unternehmer Robert Hoffmann, der seine Erfahrungen zu diesem Thema mit uns teilt und aufschlussreiche Einblicke gibt.

#104: Verein für Unternehmer mit Robert Hoffmann

Fazit

Ein Verein für Unternehmer kann eine flexible und vorteilhafte Rechtsform sein, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, Haftungsrisiken zu begrenzen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Allerdings erfordert die Gründung eines Vereins eine sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf die Satzung und die steuerliche Einordnung. Unternehmer, die einen Verein gründen möchten, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen und bei Bedarf rechtlichen und steuerlichen Rat einholen, um alle Vorteile optimal zu nutzen und ungewollte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

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