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Umsatzsteuer EU: Ein Leitfaden für Cross-Border eCommerce

Geschätzte Lesezeit: 11 Min.

Die korrekte Beurteilung der Umsatzsteuer innerhalb der EU stellt viele deutsche Onlinehändler vor Herausforderungen, insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die aktuellen Regelungen, Umsatzsteuersätze und erhalten praktische Tipps, wie Sie die Anforderungen effizient in Ihrem Onlineshop umsetzen.

Umsatzsteuer EU

Inhalt

1. Was ist die EU-Umsatzsteuer?

2. Ins EU-Ausland verkaufen

3. OSS-Regelung im Überblick

4. Im EU-Ausland einkaufen

5. Umsatzsteuersätze EU im Vergleich

6. Praktische Umsetzung: Shopsysteme & Payment

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Überblick: EU-Umsatzsteuer

  • Die Umsatzsteuer (VAT) in der EU richtet sich nach dem Käufer: Bei Verkäufen an Privatpersonen (B2C) oder Unternehmen (B2B) gelten unterschiedliche Regeln.
  • Das OSS-Verfahren (One Stop Shop) vereinfacht seit 2021 grenzüberschreitende Verkäufe, indem es eine zentrale Anlaufstelle für die Steuerabwicklung bietet.
  • Beim Einkauf aus dem EU-Ausland fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die der Käufer im eigenen Land als Vorsteuer abziehen kann.
  • Jedes EU-Land hat eigene Umsatzsteuersätze. Händler müssen die korrekten Sätze anwenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Nutzen Sie die Steuerfunktionen von Shopsystemen wie WooCommerce, Shopify, Shopware und Magento sowie die umfassenden Zahlungsoptionen von Mollie, um alle länderspezifischen Anforderungen zu erfüllen.

FAQ Module


Question: Wird Innerhalb der EU Mehrwertsteuer berechnet?


Answer: Ja, innerhalb der EU wird Mehrwertsteuer berechnet, abhängig davon, ob der Käufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist und in welchem Land der Kauf getätigt wird.


Question: Wer muss bei Lieferungen innerhalb der EU die Ware versteuern: Käufer oder Verkäufer?


Answer: Der Verkäufer muss die Umsatzsteuer berechnen und abführen, es sei denn, der Verkauf ist steuerfrei, weil er an einen Geschäftskunden mit einer gültigen USt-IdNr erfolgt.


Question: In welchen Fällen muss ich mich als Online-Händler um die EU-Umsatzsteuer kümmern?


Answer: Sie müssen sich um die EU-Umsatzsteuer kümmern, wenn Sie grenzüberschreitend an Privatpersonen verkaufen und der Schwellenwert von 10.000 Euro überschritten wird.


Question: Wie registriere ich mich für das OSS-Verfahren?


Answer: Für die Registrierung im OSS-Verfahren wenden Sie sich an die zuständige Institution in Ihrem EU-Mitgliedstaat und füllen die erforderlichen Formulare aus. Das Verfahren ist größtenteils online möglich.


Question: Wie müssen Rechnungen mit Umsatzsteuer für das EU-Ausland aussehen?


Answer: Rechnungen für das EU-Ausland müssen die Umsatzsteuer des Käufers enthalten, wenn der Schwellenwert von 10.000 Euro überschritten ist und ein Verkauf an Privatpersonen erfolgt. Sie sollten alle erforderlichen Informationen gemäß den Umsatzsteuerregelungen des Ziellandes enthalten.


Was ist die EU-Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer in der EU (Value-Added Tax, VAT) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union erhoben wird. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die letztlich vom Endverbraucher getragen wird, aber von Unternehmen auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben und an die Finanzbehörden abgeführt wird.

Es gibt zwei Szenarien im grenzüberschreitenden Handel:

1. Verkauf ins EU-Ausland: Waren oder Dienstleistungen werden an Kunden in anderen EU-Ländern verkauft.

2. Einkauf aus dem EU-Ausland: Waren oder Dienstleistungen werden aus anderen EU-Ländern gekauft.

Umsatzsteuer EU

Ins EU-Ausland verkaufen

Für Händler ist der grenzüberschreitende Verkauf ins EU-Ausland wegen der besonderen Regelungen zur Umsatzsteuer von großer Bedeutung. Einige fragen sich, ob Mehrwertsteuer beim Verkauf ins Ausland zu berechnen ist. Ob ein Onlineshop die Umsatzsteuer im Ausland berechnen und abführen muss, hängt davon ab, ob an Unternehmen (B2B) oder Privatpersonen (B2C) verkauft wird:

  • Privatverkauf (B2C): Überschreitet der Jahresumsatz in das EU-Ausland den EU-weiten Schwellenwert von 10.000 Euro, muss der Händler die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes erheben und abführen.
  • Geschäftskunden (B2B): Bei Verkäufen an Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird in der Regel keine Umsatzsteuer berechnet, da der Kunde selbst hierfür steuerpflichtig ist.

Beispiele für den Verkauf ins EU-Ausland

Um die Regelungen besser zu verstehen, betrachten wir ein fiktives Unternehmen, die EcoFashion GmbH, das nachhaltige Modeprodukte herstellt und über einen Onlineshop verkauft. Hier sind drei konkrete Szenarien zur Umsatzsteuer verschiedener EU-Länder:

1. Verkauf an Privatkunden in Österreich (B2C): Die EcoFashion GmbH verkauft regelmäßig Kleidung an Privatkunden in Österreich. Der Jahresumsatz für diese Verkäufe überschreitet die 10.000-Euro-Schwelle. Da der Schwellenwert erreicht wurde, muss die EcoFashion GmbH die österreichische Umsatzsteuer von 20 Prozent auf alle zukünftigen Verkäufe in diesem Land anwenden und die Steuer an die österreichischen Behörden abführen.

2. Verkauf an Geschäftskunden in Polen (B2B): Ein polnisches Modegeschäft, das die USt-IdNr. PL123456789 besitzt, bestellt eine große Menge Kleidung bei der EcoFashion GmbH. Da es sich um einen B2B-Verkauf handelt und der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, stellt EcoFashion die Ware ohne deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung. Der polnische Käufer ist dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer gemäß den polnischen Regelungen abzuführen.

3. Verkauf an Privatkunden in der Schweiz (B2C): Die EcoFashion GmbH verkauft ein Kleid an eine Privatperson in der Schweiz. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, fällt beim Verkauf in die Schweiz keine MwSt an. Stattdessen gelten die Regelungen für Drittlandslieferungen. Die Lieferung ist von der deutschen Umsatzsteuer befreit, aber die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 8,1 Prozent wird bei der Einfuhr erhoben und muss vom Kunden bezahlt werden.

OSS-Regelung im Überblick

Seit Juli 2021 gilt die neue OSS-Regelung (One Stop Shop) für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Diese Regelung zielt darauf ab, die Umsatzsteuerpflichten für Unternehmen zu vereinfachen, die Waren und Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkaufen. Die wichtigsten Änderungen und Vorteile der OSS-Regelung sind:

  • Einführung einer zentralen Anlaufstelle für die Abgabe von Umsatzsteuermeldungen und Zahlungen in nur einem EU-Land.
  • Anwendung eines einheitlichen Schwellenwerts von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden.
  • Reduzierung des administrativen Aufwands, da keine separate Umsatzsteuerregistrierung in jedem Zielland erforderlich ist.

Weitere Details und Tipps zur Umsetzung: Jetzt über das OSS-Verfahren informieren.

Im EU-Ausland einkaufen

Beim Einkauf im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer ebenfalls stets beachtet werden. Deutsche Händler unterliegen den Umsatzsteuer-Regeln des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Für Unternehmen wie die fiktive EcoFashion GmbH, die Materialien oder Produkte aus anderen EU-Ländern beziehen, gelten somit besondere Bestimmungen zur Umsatzsteuer.

Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Wenn ein Unternehmen wie die EcoFashion GmbH Waren von einem Lieferanten in einem anderen EU-Land kauft, wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, sofern die USt-IdNr. des Käufers gültig ist. Stattdessen erfolgt eine Verlagerung der Steuerpflicht auf den Käufer, der die Umsatzsteuer im eigenen Land deklarieren muss und gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kann.
  • Es gibt auch spezielle Regelungen, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Hier wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig, die beim Zoll bezahlt werden muss.

Beispiele für den Einkauf im EU-Ausland

  • Einkauf von Stoffen in Italien: Die EcoFashion GmbH bezieht regelmäßig hochwertige Bio-Stoffe von einem Lieferanten in Italien, um ihre nachhaltige Modekollektion zu fertigen. Da die EcoFashion GmbH eine gültige deutsche USt-IdNr. besitzt, stellt der italienische Lieferant die Stoffe ohne italienische Umsatzsteuer in Rechnung. Die EcoFashion GmbH muss daraufhin in Deutschland die Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen, die sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen kann. Der Vorgang bleibt somit für die EcoFashion GmbH steuerneutral.
  • Einkauf von Zubehörteilen in Polen: Die EcoFashion GmbH kauft Knöpfe und Reißverschlüsse bei einem polnischen Hersteller. Da die Lieferung innerhalb der EU erfolgt und die EcoFashion GmbH eine gültige USt-IdNr. hat, wird keine polnische Umsatzsteuer erhoben. Die EcoFashion GmbH zahlt die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent, kann diese aber als Vorsteuer abziehen.
  • Import von Stoffen aus der Schweiz: Die EcoFashion GmbH importiert auch einige spezielle Stoffe aus der Schweiz, die nicht in der EU produziert werden. Beim Import fällt keine deutsche Umsatzsteuer an, jedoch erhebt der deutsche Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, die bei der Einfuhr fällig wird. Diese Steuer kann die EcoFashion GmbH als Vorsteuer geltend machen, sodass auch dieser Einkauf letztlich steuerneutral bleibt.

Umsatzsteuersätze EU im Vergleich

Es wäre einfach, wenn es einen einheitlichen Umsatzsteuersatz in der EU gäbe. Die Umsatzsteuersätze variieren jedoch nach Mitgliedstaat. Es gibt in der Regel einen Standardsteuersatz, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird, sowie einen oder mehrere ermäßigte Steuersätze, die für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten. Hier sehen Sie die aktuellen Umsatzsteuersätze in Europa im Vergleich:

  • Belgien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %
  • Bulgarien: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %
  • Dänemark: Standardsatz 25 %, keine ermäßigten Sätze
  • Deutschland: Standardsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %
  • Estland: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 9 %
  • Finnland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 10 %, 14 %
  • Frankreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 5,5 %, 10 %, 2,1 %
  • Griechenland: Standardsatz 24 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %
  • Irland: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 4,8 %, 9 %, 13,5 %
  • Italien: Standardsatz 22 %, ermäßigte Sätze 4 %, 5 %, 10 %
  • Kroatien: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 5 %, 13 %
  • Lettland: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 12 %
  • Litauen: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %
  • Luxemburg: Standardsatz 17 %, ermäßigte Sätze 3 %, 8 %, 14 %
  • Malta: Standardsatz 18 %, ermäßigte Sätze 5 %, 7 %
  • Niederlande: Standardsatz 21 %, ermäßigter Satz 9 %
  • Österreich: Standardsatz 20 %, ermäßigte Sätze 10 %, 13 %
  • Polen: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 5 %, 8 %
  • Portugal: Standardsatz 23 %, ermäßigte Sätze 6 %, 13 %
  • Rumänien: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %
  • Schweden: Standardsatz 25 %, ermäßigte Sätze 6 %, 12 %
  • Slowakei: Standardsatz 20 %, ermäßigter Satz 10 %
  • Slowenien: Standardsatz 22 %, ermäßigter Satz 9,5 %
  • Spanien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 4 %, 10 %
  • Tschechien: Standardsatz 21 %, ermäßigte Sätze 10 %, 15 %
  • Ungarn: Standardsatz 27 %, ermäßigte Sätze 5 %, 18 %
  • Zypern: Standardsatz 19 %, ermäßigte Sätze 5 %, 9 %

Diese Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Regelungen je nach Land sind. Für Händler ist es entscheidend, die richtigen Steuersätze anzuwenden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und alle gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder einzuhalten.

Praktische Umsetzung: Shopsysteme & Payment

Um erfolgreich grenzüberschreitend zu verkaufen, müssen die Umsatzsteuerregelungen korrekt in Ihrem Onlineshop abgebildet sein. Eine fehlerhafte Berechnung oder Darstellung der Steuern kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden aufs Spiel setzen. So können Sie die jeweilige EU-Umsatzsteuer in den gängigen Shopsystemen effizient integrieren:

  • WooCommerce: Sie verkaufen über WordPress? Dann können Sie in WooCommerce die Mehrwertsteuer einfach einstellen. Unter Einstellungen > Steuern können Sie sowohl die Standard- als auch die ermäßigten Steuersätze für verschiedene Länder festlegen. WooCommerce bietet zudem die Möglichkeit, Steuerklassen zu definieren, mit denen spezifische Steuersätze bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zugeordnet werden können. Denken Sie daran, das Geolocation-Feature zu aktivieren, um die genaue Steuerberechnung basierend auf dem Standort des Käufers zu ermöglichen.

  • Shopify: Auch in Shopify lässt sich die Mehrwertsteuer einstellen. Das Shopsystem bietet eine automatische Steuerberechnung für internationale Verkäufe, die Sie unter Einstellungen > Steuern einrichten können. Hier können Sie Steuersätze für verschiedene Länder oder Regionen hinzufügen und automatisch anwenden lassen. Shopify unterstützt auch das OSS-Verfahren. Für Händler, die an Kunden außerhalb der EU verkaufen, bietet Shopify Optionen zur Konfiguration der Einfuhrumsatzsteuer und anderer länderspezifischer Steueranforderungen.

  • Shopware: Mit Shopware haben Sie eine flexible Lösung, um länderspezifische Steuersätze und Steuerregeln zu definieren. In den Grundeinstellungen können Sie in Shopware die Mehrwertsteuer einstellen, die Umsatzsteuerregeln nach Ländern differenzieren und für verschiedene Kundengruppen unterschiedliche Steuersätze festlegen. Shopware ermöglicht es auch, spezifische Steuerbefreiungen einzurichten. Durch die Kombination mit den erweiterten Preisregeln können Sie Ihre Preisstrategie und Steuerberechnung an die rechtlichen Anforderungen jedes Ziellandes anpassen.

  • Magento: Magento bietet umfassende Steueroptionen, die Ihnen die Flexibilität geben, Steuerregeln basierend auf dem Land, der Region, dem Produkttyp oder anderen Kriterien zu definieren. Sie können die Mehrwertsteuer in Magento unter Stores > Configuration > Sales > Tax anpassen und die Steuermatrix entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Marktes einrichten. Magento unterstützt auch die automatische Aktualisierung von Steuersätzen durch Erweiterungen und APIs, sodass Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben. Zudem können Sie mit Magento benutzerdefinierte Steuerregeln für spezielle Verkaufsaktionen oder Rabatte einrichten.

Optimierung des Payment-Prozesses für Europa

Neben der korrekten Erfassung der Umsatzsteuer in der EU sollten Sie auch sicherstellen, dass Ihr Payment-Prozess möglichst reibungslos funktioniert. Ein wichtiger Aspekt ist die Auswahl eines Zahlungsanbieters, der verschiedene europäische Zahlungsmethoden unterstützt, wie zum Beispiel Przelewy24, TWINT, oder eps-Überweisung. Indem Sie eine breite Palette an Zahlungsmethoden anbieten, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden den Kauf abschließen. Eine integrierte Lösung wie Mollie kann Ihnen helfen, den administrativen Aufwand zu minimieren und den Fokus auf Ihr Kerngeschäft zu legen.


Die Komplexität der EU-Umsatzsteuer kann eine Herausforderung sein, aber Mollie steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um internationale Zahlungen im eCommerce zu meistern. Unsere einfachen und sicheren Zahlungslösungen bieten Ihnen die nötige Flexibilität, um Ihr eCommerce-Geschäft grenzenlos wachsen zu lassen.

Dieser Beitrag wurde von Mollie verfasst. Für eine individuelle Beratung und weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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