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Die Liechtensteinische Stiftung: Vorteile, Steueraspekte und der Gründungsprozess

Geschätzte Lesezeit: 4 Min.

1. Über das Land Liechtenstein

Fakten über Liechtenstein

Liechtenstein ist ein kleines Land mit einer Fläche von etwa 160 Quadratkilometern und knapp 40.000 Einwohnern. Es zeichnet sich durch eine starke Wirtschaft aus, die neben dem Finanzsektor auch auf eine bedeutende Industrie, vor allem im Bereich High-Tech und Maschinenbau, zurückzuführen ist. Im Jahr 2022 stellte die Industrie über ein Drittel der Arbeitsplätze im Land.

Politische Struktur

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie und gleichzeitig eine parlamentarische Demokratie. Der Fürst hat wichtige Machtbefugnisse, wie das Vetorecht bei Gesetzen, die Ernennung von Richtern und die Auflösung des Parlaments unter bestimmten Bedingungen. Das Parlament, der Landtag, besteht aus 25 Abgeordneten und wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Die Regierung setzt sich aus dem Regierungschef und vier Ministern zusammen und wird vom Fürsten ernannt.

Die Liechtensteinische Stiftung

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2. Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein

Kontinuität und Beständigkeit

Eine liechtensteinische Stiftung hat keine natürlichen Personen als Eigentümer, wodurch sie unabhängig von Erbschaften oder persönlichen Veränderungen bestehen bleibt. Dies ermöglicht eine langfristige Planung und ein stabiles Vermögensmanagement.

Vermögensschutz

Der Vermögensschutz einer liechtensteinischen Stiftung ist besonders stark, da keine Eigentumsrechte geltend gemacht werden können. Die Stiftung wird durch den Stiftungsrat unwiderruflich geführt. Liechtenstein bietet einen rechtlichen Rahmen, der die Privatsphäre und den Schutz vor ausländischen Ansprüchen sicherstellt. Urteile aus der EU müssen in Liechtenstein neu verhandelt werden, da das Land nicht zur EU gehört.

3. Steuervorteile einer Stiftung in Liechtenstein

Erbschaftsteuer

In Liechtenstein gibt es keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer, was insbesondere für Stifter aus Deutschland attraktiv ist.

Ertragsteuer und steuerliche Regelungen

Die Ertragsteuer beträgt 12,5 % auf den Reingewinn der Stiftung. Kapitalerträge wie Dividenden oder Veräußerungsgewinne von Aktien sind in Liechtenstein jedoch steuerfrei. Für andere Anlageformen, wie Investmentfonds, können steuerliche Belastungen anfallen. Stiftungen unterliegen außerdem einer jährlichen Mindeststeuer von CHF 1.800. Es gibt die Möglichkeit, sich als Private Vermögensstruktur (PVS) anzumelden, um lediglich die Mindeststeuer zu entrichten, solange bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Rolle des Treuhänders

Ein lizenzierter Treuhänder ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht. Der Treuhänder stellt sicher, dass die Stiftung rechtlich unabhängig bleibt.

Der Ort der Geschäftsleitung ist entscheidend für die Steuerpflicht: Wird die Stiftung von Deutschland aus geleitet, wird sie auch dort steuerpflichtig. Um eine Steuerpflicht in Deutschland für die liechtensteinische Stiftung zu vermeiden, sollte insofern die Geschäftsführung zum Treuhänder in Liechtenstein überlassen werden.

Außerdem ist die Vorschrift des § 15 AStG zu beachten. Hiernach wird eine Liechtensteinische Stiftung aus deutscher Sicht ggf. als transparent betrachtet, wenn der Stifter weiterhin einen Einfluss auf die Vermögensverwaltung nehmen kann. Die Transparenz der Stiftung hätte die nachteilige Folge, dass die Einkünfte der Stiftung direkt von den begünstigten Personen zu besteuern sind.

Um diesen Nachteil zu vermeiden, sollte ausgeschlossen werden, dass die Stifter nach der Stiftungserrichtung Einfluss auf die Vermögensverwaltung nehmen können, um von der niedrigen Besteuerung in Liechtenstein profitieren zu können.

4. Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Kapitalanforderungen und Gründungsprozess

Für die Gründung einer Stiftung ist ein Mindestkapital von CHF/EUR/USD 30.000 erforderlich. Die Gründung dauert in der Regel nur wenige Wochen.

Die laufenden Kosten hängen von der Komplexität der Stiftung ab. Sie lohnen sich in der Regel erst ab einem Vermögen von mehreren Millionen Euro.

5. Schenkungssteuer bei der Errichtung der Stiftung

Schenkungssteuerpflicht

In Deutschland beträgt die Schenkungssteuer für Übertragung von Vermögen vom Stifter an die Stiftung 30 %. Die Schenkungsteuer kann vermieden werden, wenn begünstigtes Unternehmensvermögen übertragen wird. Allerdings müssen hier Risiken wie die „Wegzugsbesteuerung“ beachtet werden, wenn das Unternehmensvermögen an die liechtensteinische Stiftung als Eigentümer übertragen wird. Ein laufendes Verfahren beim EuGH (unter dem Az.: C-142/24 anhängig) könnte potenzielle Änderungen bei Schenkungsfreibeträgen in Liechtenstein zur Folge haben, sodass hier zumindest 400.000 Euro zukünftig schenkungsteuerfrei auf die Stiftung übertragen werden könnten, wenn die Stiftung nur Familienmitglieder fördert.

Podcast-Folge:

Hören Sie sich auch die Folge aus dem Podcast "Sei doch nicht besteuert" mit Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und mir an.

Fazit

Die liechtensteinische Stiftung bietet zahlreiche Vorteile im Bereich Vermögensschutz, Steueroptimierung und Nachfolgeplanung. Liechtenstein überzeugt durch stabile rechtliche Rahmenbedingungen und eine hohe Vertraulichkeit. Für die Gründung und Verwaltung ist jedoch die Unterstützung eines erfahrenen Treuhänders oder Steuerberaters unverzichtbar, um alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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