Eine Familienstiftung bietet Unternehmern und vermögenden Privatpersonen die Möglichkeit, ihr Vermögen langfristig für die Familie zu sichern und steuerlich zu optimieren. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Grundlagen, Steuervorteile und Gestaltungsmöglichkeiten sowie wesentliche Punkte für die Gründung und Verwaltung einer Familienstiftung.
Was ist eine Familienstiftung und wie funktioniert sie?
Die Familienstiftung ist eine juristische Person, deren Zweck und Vermögenseinsatz durch die Satzung festgelegt werden. Sie dient der langfristigen Förderung und Absicherung der Familie des Stifters, wobei das Vermögen rechtlich unabhängig in der Stiftung gehalten wird.
Wesentliche Merkmale einer Familienstiftung
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Unabhängiges Vermögen: Das Vermögen gehört nach der Übertragung der Stiftung und wird unabhängig vom Stifter verwaltet. Der Stifter kann jedoch durch eine lebenslange Funktion im Vorstand weiterhin Einfluss nehmen.
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Zweckbindung des Vermögens: Die Satzung legt fest, dass das Vermögen ausschließlich der Förderung der Familie dient. Die Begünstigten, sogenannte Destinatäre, erhalten regelmäßige oder einmalige Zuwendungen.
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Überwachung durch die Stiftungsaufsicht: Die Familienstiftung wird durch die Stiftungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes überwacht, um die satzungsgemäße Verwaltung des Vermögens sicherzustellen.
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Anfrage stellenSteuervorteile einer Familienstiftung: Günstige Besteuerung der Stiftungserträge
Die Familienstiftung bietet steuerliche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Struktur für die langfristige Vermögensverwaltung und Familienabsicherung machen. Die wichtigsten Steuervorteile umfassen eine niedrige Körperschaftsteuer auf Erträge sowie die Möglichkeit, Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei zu veräußern.
1. Wie die Familienstiftung nur 15 % Steuern auf Vermögenserträge zahlt
Die Familienstiftung zahlt auf Einkünfte wie Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Lizenzeinnahmen lediglich die Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag (gesamt 15,825%). Diese geringe Steuerlast macht die Familienstiftung im Vergleich zur Besteuerung von Privatpersonen oder einer GmbH besonders attraktiv.
2. Wann eine Familienstiftung keine Gewerbesteuer zahlen muss
Die Familienstiftung bleibt gewerbesteuerfrei, sofern sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist. Hat die Familienstiftung jedoch gewerbliche Einkünfte, etwa durch den Betrieb eines Unternehmens, fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an, wodurch die Steuerlast auf ca. 30% steigt – vergleichbar mit einer GmbH. Gleichzeitig kann die Stiftung auch nicht-gewerbliche Einkünfte erzielen, etwa aus Immobilienvermietung, die nur der Körperschaftsteuer von 15% unterliegen.
Praxisbeispiel: Die Stiftung kann gleichzeitig gewerblich tätig sein und Immobilien im Privatvermögen halten. Eine Ausgliederung gewerblicher Tätigkeiten auf eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH ist daher nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein, um die Gewerbesteuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte zu beschränken.
3. Warum die Immobilienvermietung über eine Familienstiftung steuerlich sinnvoll ist
Die Immobilienvermietung über eine Familienstiftung bietet erhebliche steuerliche Vorteile:
- Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren: Immobilien können im Privatvermögen der Stiftung nach einer Haltefrist von zehn Jahren steuerfrei verkauft werden. Bei einer GmbH zählen Immobilien hingegen zum Betriebsvermögen und Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig.
- Günstige Besteuerung von Mieteinnahmen: Die laufenden Mieteinnahmen unterliegen auf Stiftungsebene nur der Körperschaftsteuer von 15,825%. Zum Vergleich: Privatpersonen zahlen auf Mieteinnahmen bis zu 47,5%. Die Immobilienverwaltung durch eine Familienstiftung ist daher aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv.
Hinweis zur Grunderwerbsteuer: Wird eine Immobilie direkt bei der Gründung der Stiftung als Stiftungsgeschäft übertragen, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Eine spätere Übertragung ist hingegen grunderwerbsteuerpflichtig.
4. Eine Familienstiftung kann steuerfrei Aktien verkaufen
Die Familienstiftung kann Aktien und Unternehmensbeteiligungen steuerlich begünstigt halten. Es ist jedoch wichtig, zwischen Aktienverkäufen und Dividendenerträgen zu unterscheiden:
- Verkauf von Aktien und Beteiligungen: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Unternehmensanteilen sind zu 95% von der Körperschaftsteuer befreit, sodass nur eine Reststeuer von 0,75% anfällt.
- Dividendenerträge aus Aktien: Dividendenerträge sind für die Familienstiftung nur dann steuerlich begünstigt, wenn die Beteiligung am Unternehmen mindestens 10% beträgt. Dies trifft auf die meisten börsennotierten Aktien nicht zu, sodass Dividendenerträge mit 15,825% Körperschaftsteuer belastet werden.
5. Erbersatzsteuer: So können Familienstiftungen Freibeträge nutzen
Anstelle der Erbschaftsteuer unterliegt eine Familienstiftung alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer, die das Stiftungsvermögen ähnlich wie eine Erbschaft behandelt. Hierbei gilt ein Freibetrag von 800.000 €, wenn die Stiftungssatzung entsprechend gestaltet ist. Um diesen Freibetrag zu nutzen, ist eine detaillierte und rechtssichere Satzungsgestaltung wichtig, die am besten in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater erfolgt.
Hinweis: Eine umfassende Beratung zur Erbersatzsteuer und der optimalen Gestaltung Ihrer Familienstiftung bietet Ihnen steuerberaten.de. Unsere Experten beraten Sie dabei, wie Sie den Freibetrag voll ausschöpfen und die Erbersatzsteuer langfristig optimieren können. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
6. Wie die Familienstiftung den steuerfreien Grundfreibetrag für Familienmitglieder nutzt
Zuwendungen an die Destinatäre der Familienstiftung unterliegen der Kapitalertragsteuer von 26,375%. Minderjährige oder einkommenslose Familienmitglieder können jedoch den steuerfreien Grundfreibetrag von ca. 12.000 € nutzen, wodurch Zuwendungen bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung mit der Familienstiftung
Durch gezielte Gestaltung der Stiftungssatzung und eine strategische Auswahl der Vermögenswerte lassen sich die Steuervorteile der Familienstiftung maximieren:
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Vermögensverpachtung an das eigene Unternehmen: Die Familienstiftung kann Vermögenswerte, wie z. B. Immobilien, an das Unternehmen des Stifters vermieten. Hierbei erzielt die Familienstiftung Erträge, die nur mit 15,825% Körperschaftsteuer belastet werden. Das anmietende Unternehmen kann die Mietzahlungen als Betriebsausgabe absetzen, was eine zusätzliche Steuerersparnis im Unternehmen ergibt. Die Steuerersparnis liegt für eine GmbH bei etwa 30% und für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bei bis zu 47,5%.
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Darlehensvergabe an den Stifter oder Begünstigte: Ein weiterer Vorteil der Familienstiftung ist die Möglichkeit, Darlehen an den Stifter oder begünstigte Familienmitglieder zu vergeben. Dabei versteuert die Familienstiftung die Zinserträge nur mit 15,825%. Die Darlehensnehmer hingegen können die Zinsen als Betriebsausgabe geltend machen und somit von ihrem hohen persönlichen Steuersatz absetzen, z. B. 42% oder sogar bis zu 47,5%. Zusätzlich lässt sich hier ein hoher Zinssatz (etwa 8-12%) festlegen, insbesondere wenn keine Sicherheiten gestellt werden und ein Rangrücktritt vereinbart ist. Für die Begünstigten bedeutet dies die Möglichkeit, das Darlehen als Eigenkapitalersatz für Investitionen zu nutzen und gleichzeitig steuerlich zu optimieren.
Beratungstipp: steuerberaten.de unterstützt Sie umfassend bei der Gestaltung Ihrer Familienstiftung und hilft Ihnen, die Vorteile von Darlehensvergaben und anderen Gestaltungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
- Steuerfreibeträge der Kinder nutzen: Minderjährige oder einkommenslose Kinder können als Destinatäre steuerfreie Zuwendungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags erhalten. Diese Strategie reduziert die Steuerlast innerhalb der Familie.
Wichtige Punkte und mögliche Fallstricke bei der Familienstiftung
Auch wenn die Familienstiftung erhebliche Steuervorteile bietet, gibt es einige Fallstricke, die bei der Gründung und Verwaltung beachtet werden sollten.
1. Schenkungsteuer bei der Übertragung von Vermögen auf die Familienstiftung
Die Übertragung von Vermögen auf die Familienstiftung gilt steuerlich als Schenkung und unterliegt daher der Schenkungsteuer. Grundsätzlich steht nur ein Freibetrag von 20.000 € zur Verfügung. Durch eine sorgfältige Ausgestaltung der Satzung kann dieser Freibetrag jedoch auf 400.000 € erhöht werden. Dafür muss festgelegt werden, dass ausschließlich die leiblichen Kinder des Stifters und nach deren Versterben auch die Enkelkinder als Destinatäre begünstigt sind. Diese Satzungsgestaltung ist komplex und erfordert eine präzise rechtliche und steuerliche Beratung, um den höheren Freibetrag optimal zu nutzen.
Hinweis: Eine detaillierte Beratung zur optimalen Satzungsgestaltung und zur Nutzung des maximalen Freibetrags von 400.000 € bei der Übertragung auf eine Familienstiftung erhalten Sie bei steuerberaten.de. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie bei der richtigen Ausgestaltung und optimalen Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge.
2. Langfristige Planung zur Optimierung der Erbersatzsteuer
Die Erbersatzsteuer fällt alle 30 Jahre an und lässt sich durch gezielte Investitionen in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen optimieren. Wenn steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen in die Familienstiftung eingebracht wird, kann die Steuerlast vor dem Fälligkeitszeitpunkt gezielt gesenkt werden. Eine genaue Planung und Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater helfen, die Erbersatzsteuer möglichst gering zu halten.
3. Einfluss des Stifters und die Satzungsanforderungen
Obwohl der Stifter das Eigentum am Vermögen an die Stiftung überträgt, kann er sich durch die Satzung auf Lebenszeit zum Vorstand bestimmen und so weiterhin Einfluss nehmen. Die Gestaltung der Satzung ist dabei entscheidend, um sowohl den Einfluss des Stifters zu sichern als auch den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die steuerlichen Vorteile zu erhalten.
Alternative zur deutschen Familienstiftung: Die ausländische Familienstiftung
In manchen Fällen kann eine ausländische Familienstiftung, wie eine Stiftung in Liechtenstein, eine interessante Alternative zur deutschen Familienstiftung darstellen. Eine Liechtenstein-Stiftung bietet oftmals eine niedrigere Besteuerung der Kapitalerträge. In unserem Podcast mit einem Treuhänder aus Liechtenstein haben wir die Vorteile einer ausländischen Familienstiftung und die steuerlichen Besonderheiten im Detail besprochen – eine hörenswerte Ergänzung für Interessierte.
Bei einer ausländischen Stiftung sind jedoch einige wichtige Anforderungen des deutschen Steuerrechts zu beachten. Nach § 15 Außensteuergesetz gilt, dass der Stifter keinen Einfluss auf die Vermögensverwaltung der Stiftung haben darf. Ansonsten wird die Stiftung als steuerlich „transparent“ betrachtet, was bedeutet, dass das deutsche Steuerrecht die Stiftung behandelt, als würde sie nicht existieren. Die Erträge wären dann direkt bei den in Deutschland steuerpflichtigen Begünstigten zu versteuern. Daher ist es bei ausländischen Familienstiftungen stets das Ziel, diese möglichst „intransparent“ zu gestalten, um die steuerlichen Vorteile zu sichern.
Eine intransparente Struktur wird erreicht, indem der Stifter die Vermögensverwaltung vollständig einem Treuhänder überträgt, der als Geschäftsführer der Stiftung fungiert und die Geschäfte unabhängig führt. Die Vorgaben, nach denen dieser Treuhänder agiert, werden in den Statuten und der Satzung der Stiftung festgelegt.
Beratungstipp: Die Experten von steuerberaten.de unterstützen Sie bei der Entscheidung zwischen einer deutschen und einer ausländischen Familienstiftung und beraten Sie umfassend zu den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Podcast-Folge:
Hören Sie sich auch die Folge aus dem Podcast "Sei doch nicht besteuert" mit Andreas Nigg, Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und mir an.
Fazit: Die Familienstiftung als strategische Vermögensstruktur
Eine Familienstiftung bietet eine langfristige, steuerlich vorteilhafte Struktur zur Familienabsicherung und Vermögensverwaltung. Durch die richtige Gestaltung lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile, insbesondere bei Erträgen, Immobilienverkäufen und Beteiligungserträgen, realisieren. Gleichzeitig lassen sich Erbersatz- und Schenkungsteuer durch eine vorausschauende Planung und optimal strukturierte Satzung effektiv optimieren.
Unser Beratungsangebot: Die Steuerberater von steuerberaten.de sind auf die Beratung rund um die Familienstiftung spezialisiert. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Planung und Gründung Ihrer Familienstiftung und begleiten Sie bei der laufenden Verwaltung, sodass steuerliche Vorteile langfristig gesichert werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Stiftungssatzung optimal zu gestalten und beraten Sie zur steuerlichen Optimierung Ihrer Familienstiftung – kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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