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Kurzarbeitergeld 2025: Höhe, Steuern und Voraussetzungen

Geschätzte Lesezeit: 5 Min.

Die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen machen das Thema Kurzarbeitergeld auch 2025 für viele Unternehmen relevant. Dieser umfassende Ratgeber erklärt detailliert die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld – von den Voraussetzungen über die Berechnung bis hin zu wichtigen steuerlichen Aspekten.

Kurzarbeitergeld 2025

Höhe des Kurzarbeitergeldes 2025

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei Entgelteinbußen durch Kurzarbeit finanziell absichert. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt aktuell:

  • 60% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kinder
  • 67% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit Kindern

Der erhöhte Leistungssatz von 67% gilt für Arbeitnehmer:

  • Die mindestens ein Kind haben
  • Deren Ehepartner oder Lebenspartner ein Kind hat (sofern beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben)

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Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld 2025

Nach §§ 95 ff. SGB III müssen vier zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Erheblicher Arbeitsausfall

Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn:

  • Er vorübergehend und unvermeidbar ist
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall über 10% betroffen ist
  • Der Entgeltausfall kann bis zu 100% des monatlichen Bruttoentgelts betragen

2. Betriebliche Voraussetzungen

Ein Betrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer
  • Eigenständige wirtschaftliche Einheit mit eigenen technischen und organisatorischen Mitteln
  • Unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht
  • Zeitarbeitsfirmen: Beachtung spezieller Regelungen

3. Persönliche Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die:

  • In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen
  • Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach der Kurzarbeit fortsetzen
  • Einen Entgeltausfall durch die Kurzarbeit erleiden

Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Auszubildende (es gelten Sonderregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz)
  • Bezieher von Kranken-, Renten- oder Arbeitslosengeld
  • Arbeitnehmer während bezahlter Urlaubs- oder Ferienzeiten

4. Rechtzeitige Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld erfordert eine sorgfältige und fristgerechte Vorgehensweise. Der Arbeitsausfall muss der zuständigen Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt werden.

Kurzarbeitergeld 2025

Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben beim Kurzarbeitergeld

Vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld müssen folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • Vorrangige Gewährung von noch nicht festgelegtem Urlaub (§ 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III)
  • Grundsätzliche Auflösung von Arbeitszeitguthaben

Ausnahmen bei Arbeitszeitguthaben:

  • Guthaben bis zu 50 Stunden für Arbeitsausfälle außerhalb der Schlechtwetterzeit
  • Wertguthaben nach dem "Flexi II-Gesetz"
  • Guthaben für Saison-Kurzarbeitergeld bis 150 Stunden
  • Guthaben über 10% der Jahresarbeitszeit
  • Unveränderte Guthaben älter als ein Jahr

Steuern auf das Kurzarbeitergeld 2025

Die steuerliche Behandlung des Kurzarbeitergeldes ist ein wichtiger Aspekt, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen. Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dies hat folgende praktische Auswirkungen:

  • Das Kurzarbeitergeld wird bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt)
  • Bei einem Kurzarbeitergeldbezug von mehr als 410 Euro im Jahr besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
  • Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld werden als normaler Arbeitslohn behandelt und sind damit steuerpflichtig

Kurzarbeit und Nebentätigkeit

Die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit während des Kurzarbeitergeldbezugs ist gegeben, allerdings gelten unterschiedliche Regelungen je nach Zeitpunkt der Aufnahme:

Neue Nebentätigkeiten:

Das daraus erzielte Einkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Verdient ein Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung wegen Kurzarbeit statt 3.600 EUR nur noch 2.000 EUR brutto monatlich und nimmt einen Minijob mit 538 EUR auf, wird dieses zusätzliche Einkommen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt.

Bestehende Nebentätigkeiten:

Diese bleiben anrechnungsfrei - auch wenn sich das Einkommen aus dieser Tätigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erhöht.

Maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld und aktuelle Entwicklungen 2025

Die reguläre Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt nach § 104 Abs. 1 SGB III zwölf Monate. Allerdings gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung: Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate ausdehnen, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen (§ 109 Abs. 4 SGB III).

Zum Ende des Jahres 2024 hat die SPD angekündigt, von dieser Option Gebrauch zu machen.

Kurzarbeitergeld: Optimale Gestaltung der Bezugsdauer

Bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes können durch geschickte Terminwahl die vollen zwölf Monate ausgeschöpft werden. Ein konkretes Beispiel veranschaulicht dies:

Wird die Kurzarbeit am 20.6. angezeigt und beginnt am 28.6., ergeben sich zwei Optionen:

  • Beantragung ab 28.6.: Die Bezugsdauer läuft vom 1.6. bis 31.5. des Folgejahres (effektiv 11 Monate und 3 Tage)
  • Beantragung ab 1.7.: Die Bezugsdauer läuft vom 1.7. bis 30.6. des Folgejahres (effektiv 12 volle Monate)

Wichtiger Hinweis: Bei der zweiten Variante bleibt der Arbeitgeber allerdings arbeitsrechtlich verpflichtet, für die Zeit vom 28.6. bis 30.6. Arbeitsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergeldes aus eigenen Mitteln zu zahlen.

Kurzarbeitergeld 2025

Fazit und Ausblick 2025 zum Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld bleibt ein wichtiges Instrument zur Überbrückung wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Allerdings ist es wichtig zu verstehen, wofür das Kurzarbeitergeld nicht gedacht ist:

  • Es ist keine Versicherung gegen das allgemeine Betriebsrisiko
  • Es soll nicht wirtschaftlich nicht überlebensfähige Betriebe künstlich am Markt halten
  • Es gleicht keine Managementfehler oder wirtschaftliche Fehleinschätzungen aus

Die Finanzierung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch die Arbeitslosenversicherung mit einem aktuellen Beitragssatz von 2,6 Prozent, der zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Da das Kurzarbeitergeld durch alle Beitragszahler finanziert wird, kann die Verlängerung auf einen Zeitraum von 24 Monaten Bezugsdauer auch kritisch betrachtet werden.

Empfehlung für die Praxis:

Für individuelle Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder die zuständige Agentur für Arbeit. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld sind komplex und können im Einzelfall von den hier dargestellten allgemeinen Grundsätzen abweichen.

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