Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 08.04.2018
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Übergangsgewinn bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Der Übergangsgewinn, auch Übergabegewinn genannt ist eine steuerliche Kennzahl, die immer dann berechnet werden muss, wenn ein Wechsel in der Gewinnermittlungsart vorgenommen wird. Immer dann, wenn vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung (oder umgekehrt) gewechselt wird, ...