Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 29.04.2022
Geschätzte Lesezeit: 3 Min.
Dozententätigkeit – eine steuerliche Betrachtung
Ein selbstständig tätiger Dozent führt einen klassischen freien Beruf aus. Daher muss er keine Gewerbesteuer zahlen, darf seine Gewinne durch die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln (§ 3 EStG und § 4 EStG) und muss keine teuren Bilanzen aufstellen. Darüber hinaus darf er seine ...