Braucht man noch eine § 22 f UStG Bescheinigung?
Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze (bspw. Amazon) dar. Dieses "Bescheinigungsverfahren" gilt seit dem ...