Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 03.05.2018
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Einspruch gegen den Steuerbescheid
Ist ein Steuerbescheid nach Auffassung des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters falsch, so kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden. Damit muss das Finanzamt den Fall neu aufrollen und ggf. Ansätze korrigieren. Gleichzeitig ist der Einspruch aus grundsätzlich die ...