Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 25.05.2023
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Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023
Bisher sah die gesetzliche Regelung vor, dass Eltern mit einem oder mehreren Kindern bei Vorlage eines geeigneten Nachweises bei ihrem Arbeitgeber das Recht auf die Anwendung des regulären Beitragssatzes von 3,05 % (bestehend aus 1,525 % Arbeitnehmeranteil und 1,525 % Arbeitgeberanteil) haben. ...