Steuererklärungen der Freiberufler
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet die Gewinneinkünfte in die Gewinneinkünfte der Gewerbetreibenden, also z. B. Handwerker oder Einzelkaufleute, und die der freien Berufe oder der selbstständig Tätigen, also z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder auch Steuerberater. Natürlich gibt es da ...