Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 06.09.2022
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Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen und die Offenlegung von Jahresabschlüssen
Die Bundessteuerberaterkammer hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimawandel (BMWK) erneut auf die aktuell hohe Arbeitsbelastung von Steuerberatern hingewiesen. Es wurde wiederholt deutlich gemacht, dass eine Durchführung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfsprogramme in der aktuellen ...