Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 04.10.2019
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GWG - Geringwertige Wirtschaftsgüter
Das Einkommensteuergesetz sieht für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter eine besondere Abschreibungsmethode vor. Es handelt sich dabei um eine Bewertungsfreiheit. In den letzten Jahren wurde daran allerdings noch ein wenig geschraubt und gedreht um am langen Ende dem Steuerpflichtigen die ...