Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 19.11.2019
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Mantelkauf / Gesellschaften
Auch Kapitalgesellschaften können ihre Verluste zurück- oder vortragen. Bei einem sog. Mantelkauf wird diese Vorgehensweise jedoch eingeschränkt bzw. ausgesetzt. Unter dem Begriff Mantelkauf versteht man den Kauf von Anteilen an einer (maroden) Kapitalgesellschaft, die Verlustvorträge ...