Kleinunternehmer – Unterschied bei der Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer werden Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bezeichnet, deren Umsätze im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden. Diese Unternehmer unterliegen zwar nicht den einzelnen ...