Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 26.11.2019
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Abschreibung bei Vermietung
Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung vermietet, kann die ihm dadurch entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu gehören neben den sofort abzugsfähigen Nebenkosten und Renovierungskosten auch Aufwendungen auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das ...